12.05.2022

Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft bei den sogenannten “Jungen Libertären” mit einer Mitgliedschaft bei den Jungen Liberalen

 

 

 

Die Jungen Liberalen stellen fest, dass eine Mitgliedschaft bei den sog. “Jungen Libertären” (ehem. Libertäre JuLis) mit einer Mitgliedschaft bei den Jungen Liberalen unvereinbar ist. Unter einer Mitgliedschaft verstehen wir die, insb. auf die Öffentlichkeit gerichtete, Selbstassoziation mit den „Jungen Libertären“.

 

Insbesondere stellen wir fest:

  1. Die “Jungen Libertären” sind mit den Jungen Liberalen durch keinerlei Arbeitsverhältnis verbunden. Eine Verbindung besteht weder in einem organisatorischen, strukturellen noch einem finanziellen Rahmen.
  2. Die “Jungen Libertären” und ihre Mitglieder haben sich in der Vergangenheit wiederholt in einer Weise verhalten, die sich für die Jungen Liberalen schädigend ausgewirkt hat. Dieses Verhalten ist auch für die Zukunft zu erwarten.
  3. Die “Jungen Libertären” definieren sich als eigenständige, bundesweite politische Organisation. Sie sind somit nach eigener Definition keine organisierte Gruppe innerhalb der Jungen Liberalen.
  4. Die “Jungen Libertären” haben keinen polit-organisatorischen Selbstauftrag, der den der Jungen Liberalen auch nur partiell ergänzen könnte.
  5. Die “Jungen Libertären” erwecken allerdings den Anschein eines engen organisatorischen und politischen Zusammenhangs mit den Jungen Liberalen und wurden bereits öffentlich mit den Jungen Liberalen in Verbindung gebracht.

 

Daraus ergibt sich:

Die “Jungen Libertären” positionieren sich in einem grundlegenden Konkurrenzverhältnis zu den Jungen Liberalen. Entsprechend schließt die Mitgliedschaft bei den “Jungen Libertären” oder einer Unter-, Ober- oder Nachfolgeorganisation dieser eine Mitgliedschaft bei den Jungen Liberalen aus.

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