Etwa zwei Drittel aller Gerichtsverfahren in Deutschland enden mit einer Geldstrafe. Ein großerTeil der Verurteilten verfügt jedoch nur über ein Einkommen in Höhe des Arbeitslosengeld II und landet aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit immer häufiger im Gefängnis. Die Jungen Liberalen sehen darin eine sozial- und rechtspolitische Ungerechtigkeit, die dringend verändert werden muss.
Die Jungen Liberalen sprechen sich für eine Reform des §43 StGB, durch welche die Ableistung einer „freien Arbeit“ als freiwillige Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe angeboten wird.
In der Zwischenzeit müssen Angebote der „freien Arbeit“ als Ersatzleistung zur Geldstrafe in stärker beworben werden. Mitarbeiter des ambulanten sozialen Dienstes und soziale Träger müssen stärker in die Verfahren eingebunden werden, um schon frühzeitig über die Möglichkeiten der „freien Arbeit“ aufzuklären.