Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen ein generelles staatliches Verbot der kulturell oder religiös begründeten Teil- und Vollverschleierung aus.
Ein generelles Verbot dieser Kleidungsstücke ist wirkungslos, intolerant und leidet zudem an Abgrenzungs- und Durchsetzungsproblemen. Zudem ist mitnichten sichergestellt, dass ein solches Verbot den Frauen tatsächlich helfen würde. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, dass diesen Frauen dann ein Leben außerhalb der Wohnung gänzlich verwehrt wird. Solange die Verschleierung aus freiem Willen vorgenommen wird, akzeptieren die JuLis eine solche Entscheidung. Jeglichen Zwang zur Verschleierung verurteilen die JuLis jedoch.
Solch ein Zwang erfüllt aber bereits jetzt schon den Tatbestand einer rechtswidrigen Nötigung (§ 240 I, II StGB) und ist mit Strafe bewehrt, was ein Verschleierungsverbot überflüssig macht. Im Fall der Notwendigkeit einer Gesichtsidentifikation, wie z.B. bei Personenkontrollen, muss diese jedoch gewährleistet sein. Weiterhin berührt dieser Antrag nicht ein Vollverschleierungsverbot von Bediensteten in bestimmten Bereichen im öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis, das zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Dienstes notwendig ist.