06.12.2020

Liberale Perspektiven der Entwicklungszusammenarbeit

I.) Allgemeine Philosophie der Entwicklungszusammenarbeit

1. Wertegeleitete Entwicklungszusammenarbeit

Die Entwicklung von demokratischen Strukturen und wirtschaftlichen Wachstums verläuft weder linear noch gleichmäßig und ist das Resultat eines komplexen Zusammenspiels von zahlreichen Faktoren wie Ressourcenreichtum, Humankapital, den internen ethnischen und kulturellen Strukturen oder auch der Handelspolitik der Industrieländer. Wertegeleitete Entwicklungszusammenarbeit (EZ) kann die Grundlagen für demokratische und rechtsstaatliche Strukturen legen, sowie einen Beitrag zur Bekämpfung absoluter Armut leisten. Aufgrund der Komplexität der zugrunde liegenden Problematik muss sie dabei durch andere Politikbereiche, wie zum Beispiel die Außenhandelspolitik, unterstützt werden, um einen kohärenten Lösungsansatz zu gewährleisten und die Glaubwürdigkeit der EZ nicht zu unterminieren. Zudem darf die EZ nicht durch kurzfristig gedachten politischen Opportunismus instrumentalisiert werden, weshalb sie nicht der Außen- und Wirtschaftspolitik untergeordnet werden darf. Sofern EZ von den eigenen politischen oder wirtschaftlichen Interessen geleitet ist, sollte kein „Deckmantel der Humanität“ verwendet werden. Eigene Interessen und Ziele sollten stattdessen ehrlich kommuniziert werden, um eine aufrichtige Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Sinnvolle EZ muss sich bewusst sein, dass nachhaltiger Erfolg nicht erzwungen werden kann, sondern von der Bevölkerung des Partnerlandes selbst getragen werden muss.

2. Sustainable Development Goals kritisch befolgen

Die inhaltliche Ausrichtung der deutschen EZ soll sich an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen orientieren. Durch die internationale Legitimierung der Ziele wird die Akzeptanz der Projekte vor Ort erhöht und der Eindruck einer paternalistischen Entwicklungspolitik sowie eines Kulturexports in das Partnerland vermieden. Darüber hinaus wird so der übermäßigen Fragmentierung der Entwicklungsvorhaben internationaler Akteure vorgebeugt. Gleichzeitig müssen die Sustainable Development Goals auf multilateraler Ebene hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit für Entwicklungsländer überprüft werden.

Gerade im Umweltbereich muss sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche Entwicklung nicht behindert wird. Dennoch muss die Priorität darin bestehen, eine möglichst nachhaltige Entwicklung von Beginn an sicherzustellen. Nur wenn die Umweltvorgaben die Entwicklungspotentiale stark beeinträchtigen, muss eine Abwägung der möglichen Chancen und Risiken für Umwelt und Wirtschaft stattfinden und letztere priorisiert werden.

Industrienationen sollten vor allem ihren CO2-Ausstoß reduzieren, nachdem sie jahrzehntelang die größten Emittenten waren. Gleichzeitig sollen die Länder mit niedrigem CO2-Ausstoß in ihren Entwicklungsprozessen daran arbeiten, diesen niedrig zu halten.

3. Demokratie und EZ

Junge europäische Demokratien wie die Balkanstaaten, die baltischen Staaten oder Spanien zeigen, dass selbst für wirtschaftlich gut entwickelte Staaten eine Demokratisierung von außen sehr schwer umzusetzen und zu lenken ist. Vorrangig muss die EZ sich also darauf beschränken, vorhandene innerstaatlicher Demokratiekeime zu unterstützen. . Den Staaten muss Raum gegeben werden ihre eigenen Institutionen und demokratischen Normen zu entwickeln, die den regionalen historischen und kulturellen Besonderheiten Rechnung tragen.

Eine nachhaltige Demokratisierung kann nur aus der Zivilgesellschaft selbst kommen. Für eine Demokratie braucht man Demokraten, weshalb der Schwerpunkt der EZ auf Unterstützung und Beratung der Nehmerländer der sinnvollste Ansatz ist. Kultur vor Ort wollen wir anerkennen, jedoch sind Menschenrechte für uns nicht verhandelbar. Länder brauchen zudem ihre Zeit, um sich zu entwickeln. Wir wollen deswegen in realistischen Zeitintervallen in der EZ von mehreren Jahrzehnten denken.

II.) Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland

1. Grundsätzliche Struktur

Das BMZ schreibt derzeit Projekte aus und erhält unterschiedliche Träger als Bewerber. Dadurch ergibt sich eine große Vielfalt der EZ-Landschaft und es werden zudem noch Mittel von anderen Trägern akquiriert. Diese verschiedenen Akteure können ihre Stärken unterschiedlich ausspielen. So stoßen kirchliche Träger beispielsweise je nach Region auf eine höhere Akzeptanz der lokalen Bevölkerung und es kann unabhängiger von deutscher Politik Einfluss geübt werden. Dabei muss allerdings künftig gerade bei einer staatlichen (Teil-)Finanzierung sichergestellt werden, dass
alle Menschen unabhängig von Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Familienstand und sexueller Identität zu den damit verbundenen Stellen Zugang haben und Menschen vor Ort ebenfalls unabhängig von den genannten Kriterien unterstützt und in Projekte mit einbezogen werden.

Auch wenn diese Struktur Probleme bei der Koordination und Kohärenz der EZ zwischen den verschiedenen Akteuren erzeugt, ist diese Form der Finanzierung und Durchführung in unseren Augen sinnvoll, da Wettbewerb herrscht, zusätzliche Mittel akquiriert werden und unterschiedliche Träger unterschiedliche Stärken einbringen können.

2. Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ)

Die GIZ ist die letzte eigenständige staatliche Umsetzungsstruktur und Auftragnehmer von Projekten. Die GIZ wollen wir grundsätzlich weiterhin erhalten. Allerdings hat die GIZ das Problem, dass Haushaltsmittel zum Ende des Jahres noch möglichst schnell ausgegeben werden müssen, um im kommenden Jahr nicht weniger Mittel zu bekommen. Für dieses Problem müssen Lösungen entwickelt werden, wie beispielsweise eine verbindliche und langfristige Budgetplanung. Dies beinhaltet, dass nicht abgerufene Haushaltsmittel im nächsten Jahr erneut und zusätzlich zur ordentlichen Finanzierung zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug muss die GIZ eine langfristige Projektplanung vorstellen, in der insbesondere die Nutzung der überschüssigen Mittel
erläutert wird. Dies soll der GIZ in einem funktionsübergreifenden Memorandum of Understanding garantiert werden.

Zudem soll geprüft werden, ob sich Ressourcen sparen und Strukturen sinnvoll vernetzen lassen, wenn die Entwicklungsbank als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) outgesourct und aus der KfW herausgelöst wird, um sie dann mit der GIZ zu verbinden.

3. Finanzierung

Deutschland erreicht zwar derzeit das Ziel 0,7% des BIPs für EZ auszugeben, allerdings wird dort Augenwischerei betrieben, da die Ausgaben für Geflüchtete hinzugerechnet werden. Wir fordern, dass diese Ausgaben ausgelagert werden und nicht unter die EZ fallen sollen.

III.) Instrumente der EZ

1. Mikrokreditprogramme

Mikrokreditprogramme stellen trotz einiger Fehlentwicklungen auch weiterhin ein effizientes Instrument zur Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit dar, die den Menschen direkt vor Ort hilft, ihren Lebensunterhalt zu sichern, ohne auf staatliche Bürokratien und korrupte Vermittler angewiesen zu sein. Deshalb sind wir auch weiterhin für eine Förderung von Mikrokreditprogrammen, vorausgesetzt die Kreditgeber sind gemeinnützig organisiert und nicht profitorientiert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit Frauen und Frauen-Communities hat sich dabei als erfolgreich herausgestellt und sollte im Vordergrund stehen.

2. Privates Engagement

Ein privates soziales Engagement etwa im Rahmen von FSJ/FÖJ oder ähnlichem ist auch im Ausland zu begrüßen. Erfahrungswerte haben gezeigt, dass ab einem Aufenthalt von mindestens 18 Monaten ein nennenswerter Mehrwert entsteht. Gleichzeitig wollen wir möglichst vielen jungen Menschen ein FSJ/FÖJ im Ausland ermöglichen, weshalb wir fordern, entsprechende Aufenthalte grundsätzlich ab einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten zu fördern, und staatliche Zusatzförderungen jenseits der Standardzuschüsse für FSJ/FÖJ abzuschaffen. In begründeten Ausnahmefällen kann von den 6 Monaten abgewichen werden.

3. Austauschprogramme

Wir Jungen Liberalen fordern mehr Möglichkeiten für Menschen in Entwicklungsländern, sich in westlichen Ländern fort- und auszubilden, damit sie ihre so erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in ihren Heimatländern nutzen können. Hierzu sind politische und universitäre Austauschprogramme und Partnerschaften erforderlich, die eine erfolgreiche Fortführung der Zusammenarbeit gewährleisten. ERASMUS+ sollte entsprechende Kooperationen mit afrikanischen Entwicklungsländern beispielsweise auch unterstützen.

Neben der Ausbildung von Menschen aus Entwicklungsländern in Industrieländern, sollte auch verstärkt die Möglichkeit der Entsendung von universitären Lehrkräften in die Entwicklungsländer fokusiert werden. Dies vereint mehere Vorteile in sich: Zuforderst können erhelbich mehr Menschen erreicht werden, als wenn sich die Ausbildung auf wenige Personen mit besonder hohem Potential beschränken muss. Darüber hinaus können Studien unmittelbar auf die Anforderungen vor Ort ausrichten, was die Anwendbarkeit erhöht. Die Gefahr des Brain-Drain, das Auswandern von Fachkräften, wird verringert,da die zukünftigen Fachkräfte sich weiter in der gewohnten Umgebung eine eigene Perspektive aufbauen. Zu guter Letzt ermöglicht es auch den Lehrkräften eine Erweiterung des persönlichen Horizonts in Verbindung mit gesteigertem Verständnis für die Erfordernisse und tatsächlichen Möglichkeiten in Nicht-Industriestaaten.

Zum Aufrechterhalten der entstandenen Verbindungen kann das Angebot durch ein zusätzliches Angebot an MOOC (Massiv Open Online Course) ergänzt werden.

Ferner wollen wir den politischen Stiftungen mehr Mittel zur Stärkung der Zivilgesellschaft und Förderung von Talenten in Entwicklungsländern zur Verfügung stellen. Weiterhin steht die Bundesregierung in der Verantwortung sicherzustellen, dass die Stiftungen im Ausland ihrer Arbeit frei von politischer Repression nachgehen können.

4. Potenzialförderungsprogramm

Des Weiteren wollen wir Entwicklungsländer mittel- bis langfristig in die Lage zu versetzen, internationale Verträge auf Augenhöhe auszuhandeln. Deshalb soll in Zusammenarbeit mit dem BMZ ein Bildungsprogramm entwickelt werden, bei dem deutsche Experten von Entwicklungsländern angefragt werden können. Diese Experten bilden dann vor Ort durch die Entwicklungsländer benannte Professionals aus.

Bildung ist der wichtigste Schritt für gleiche Lebenschancen und Schlüssel zum Aufstieg. Vor allem die Grundbildung vor allem in least developed countries (LDCs) muss ausgeweitet werden – wir fordern hierzu verstärktes multilaterales Engagement für eine Grundbildungsoffensive. Dabei sollen auch Mädchen und Frauen gezielt gefördert und gebildet werden.

5. Infrastrukturförderung

Wir Jungen Liberalen sind uns der Bedeutung von Investitionen für die wirtschaftliche Entwicklung von Ländern bewusst. Nur so können Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum entstehen. Hierbei spielt die Infrastruktur eine Schlüsselrolle, um Investitionen zu erleichtern, rentabler zu gestalten und überhaupt erst zu ermöglichen.

Deshalb fordern wir der Infrastrukturförderung eine Priorität bei der Vergabe von Entwicklungshilfe einzuräumen. Damit sind nicht nur der Bau von Straßen, Schienen und Stromnetzen gemeint, sondern auch der Ausbau der Exportinfrastruktur für den Weltmarkt, also vor allem Schiffshäfen. Infrastruktur ist aber auch digital zu verstehen. Das Internet bietet gerade auch Menschen in Entwicklungsländern die Chance selbst unternehmerisch tätig zu werden und ermöglicht einen kulturellen Austausch zwischen den Völkern. Folglich sollte auch auf dem Ausbau der digitalen Infrastruktur ein Schwerpunkt liegen. Bei all diesen Fördermaßnahmen dürfen jedoch menschliche Grundbedürfnisse nicht vernachlässigt werden. Deshalb sollen auch weiterhin
Fördermaßnahmen z.B. für Bewässerungs- oder Abwasserentsorgungssysteme erfolgen.

In den Bereichen elektronisches Lernen, digitaler Handel, Telemedizin, innovative Technologien sowie internetbasierte Finanzdienstleistungen wollen wir digitale Schwerpunkte in der Entwicklungszusammenarbeit setzen. Entwicklungsländer sollen die Chance erhalten, digitale Technologien selbst zu beherrschen. Mittels Technologietransfers können sie in die Lage versetzt werden, durch so genanntes „Leapfrogging“ langwierige Entwicklungsschritte zu überspringen.“

Wo möglich und sinnvoll wollen wir die Auszahlung von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit via Smartphone forcieren. Über bereits weit verbreitete digitalen Zahlungssysteme können Bevölkerung, kommunale Betriebe, Start-ups, Agrarkooperativen oder Waldbauern die Unterstützung unkompliziert und schnell erhalten. Damit werden Verwaltungskosten stark gesenkt und die Zivilgesellschaft zielgerichtet gestärkt. Direktzahlungen via Smartphone sind auch für Mikrokredite, Regionalisierungen, kommunale Vorhaben oder Träger der Zivilgesellschaft geeignet.

6. Joint Ventures

Große Möglichkeiten sehen wir auch durch Joint Ventures zwischen dem Entwicklungsland und der Weltbank oder einem anderen Staat, um Infrastrukturprojekte gezielt dafür zu nutzen, örtliche Fachkräfte auszubilden, die die Wartung solcher Anlagen beherrschen und zukünftig auch selbst in der Lage sind, Infrastrukturprojekte durchzuführen.

7. Budgethilfe nachhaltig gestalten

Wir Junge Liberale sehen die Budgethilfe als Mittel der Entwicklungszusammenarbeit an. So kann die Bevölkerung selbst entscheiden, wo die Mittel am sinnvollsten angewendet werden. Allerdings bedarf es für die Vergabe dieser Art der EZ strenge Kriterien: Nur Länder mit funktionellen demokratischen Institutionen und verhältnismäßig gutem Good-Governance-Record dürfen mit dieser Art der Unterstützung bedacht werden. Ebenso muss eine Vergabe an klare Bedingungen bezüglich Reformen und Verbesserungen in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Rechtsstaatlichkeit und Verwaltungseffizienz geknüpft werden. Ebenso muss diese Art der Hilfe mit einem langfristigem Planungshorizont erfolgen, damit die entsprechenden Regierungen langfristig planen können und eben auch langfristige Projekte damit finanzieren können, etwa Bildungs- und Gesundheitssysteme. Schließlich dürfen sich die EU und Budgethilfe leistende Länder, keine Vorteile, die zum Nachteil der lokalen Bevölkerung, wie etwa Fangrechte, erkaufen.

8. Wirtschaftliche Integration bewerben

Durch die koloniale Grenzziehung in Afrika kam es vor, dass Gemeinwesen getrennt und mit anderen Gemeinwesen in einem Nationalstaat zusammengefasst wurden, wodurch Quellen für schwerwiegende innerstaatliche Konflikte geschaffen wurden. Durch wirtschaftliche Integration werden Grenzen leichter überbrückbar und zusammengehörende Gemeinwesen verbunden. Daher soll die EZ wirtschaftliche Integration bewerben und Unterstützung bei Aufbau und Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Integration von Entwicklungsländern anbieten.

IV.) Agrarprotektionismus beenden und Chancen eröffnen

Die Auswirkungen der europäischen und amerikanischen Agrar- und Handelspolitik auf die afrikanische Wirtschaftsentwicklung sind enorm und nehmen Entwicklungsländern ihre natürlichen Standortvorteile. Die Gesamtausgaben der OECD-Mitgliedsstaaten für den Agrarsektor im Jahr 2014 betrugen 258 Mrd. US-Dollar, während diese Länder gleichzeitig für Entwicklungszusammenarbeit 135,2 Mrd. US-Dollar ausgaben. Hier wird die so häufig auftretende Doppelmoral der Entwicklungspolitik am sichtbarsten. Während die westlichen Industriestaaten mit hohen Summen ihren jeweiligen Agrarsektor subventionieren und damit den afrikanischen Staaten schaden, unterstützen sie diese gleichzeitig mit hohen Summen im Bereich der Entwicklungspolitik. Diese Absurdität der gegeneinander wirkenden Mechanismen ist aufzuheben.

Durch die subventionierten Produkte der westlichen Länder haben lokale Produzenten in Afrika keine Chance, ihre eigenen Produkte gewinnbringend zu veräußern, was zu einer Zerstörung von Vertriebs- und Produktionsnetzwerken vor Ort führt. Eine Abschaffung sämtlicher Agrarsubventionen auf nationaler und internationaler Ebene ist für die Lösung der Problematik unerlässlich. Diese sollen über eine bestimmte Zeitspanne auslaufen, damit sich die Produktionsstrukturen vor Ort wieder neu bilden können.

V.) Handel als Schlüssel zur Entwicklung

Ein weiteres Problem im Bereich der Handelspolitik mit Afrika ist das Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht. Die EU hat mit ihren zahlreichen Mitgliedstaaten im Bereich der Verhandlungen viel weitreichendere Möglichkeiten als afrikanische Länder, welche sich den ihnen vorgelegten tarifären und nichttarifären Standards beugen müssen. Besonders die industriellen Standards, welche durch die WTO weltweit etabliert wurden, sind für diese Länder aufgrund ihrer geringen industriellen Entwicklung nicht einhaltbar. Meistens geht es hierbei aber nicht um Produktstandards, welche Produkte aus diesen Ländern auch für westliche Konsumenten qualitativ attraktiv machen sollen, sondern lediglich um Prozessstandards. So können afrikanische Länder häufig nur deshalb nicht in die EU exportieren, weil sie Standards im Bereich der Prozessabläufe nicht einhalten können, obwohl die Produkte, zu denen in der EU qualitativ identisch sind. Hier müssen die Einfuhrbestimmungen dahingehend geändert werden, dass lediglich die Produktqualität entscheidend ist, aber nicht die Prozessabläufe.

Konkret fordern wir:

  1. Die Anlegung von qualitativen Produktstandards anstelle von Prozessstandards und äußerlichen Standards an Erzeugnisse
  2. Eine Stärkung der WTO als faire Plattform für die Aushandlung eines multilateralen und weltweiten Freihandels
  3. Die Überprüfung der bestehenden EPAs hinsichtlich unfairer Elemente, wie der Zwang zur Marktöffnung von Entwicklungsländern für subventionierte Agrarprodukte
  4. Kein Einsatz von Strafzöllen, Rückbau von Entschuldungsprozessen und ähnlichen Methoden, um die Länder zur Unterschrift von Freihandelsabkommen zu zwingen

Darüber hinaus begrüßen wir Projekte, die Sonderwirtschaftszonen nach asiatischem Vorbild auch in Afrika fördern.

VI.) Evaluierung von Entwicklungszusammenarbeit

Sowohl national aus Deutschland als auch international finanzierte Projekte, etwa durch die Weltbank oder die EU, müssen einer Evaluierung unterzogen werden.

Wir wollen Mindeststandards und Qualitätsstandards etablieren. Zudem sollte ein strenges und unabhängiges Projektcontrolling vor Ort stattfinden, sowohl im Vorfeld als auch nach der Umsetzung eines Projekts. Hierzu gehören unter anderem die Prüfung der langfristigen Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt vor Ort, die nachhaltig positive Auswirkung des Projekts und ein strenges Reporting an die Vergabestellen. Hiervon sollten zukünftige Entscheidungen abhängig gemacht, sowie Korruption und Verschwendung soweit wie möglich eingedämmt werden. Zu guter Letzt soll jeder international agierende Partner in der EZ, der den Status der Gemeinnützigkeit beansprucht, verpflichtet werden, seine Buchhaltung transparent
offenzulegen und diese von neutraler Stelle prüfen zu lassen.

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