24.07.2022

Kur für die Pflege

Der würdevolle Umgang mit pflegebedürftigen Menschen ist eine zentrale Aufgabe eines liberalen Gesundheitssystems. Diejenigen die auf Hilfe angewiesen sind, sei es aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder sogar einem Zusammenspiel aus beidem, benötigen eine gute Versorgung, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Die Pflege ist dabei ein vielschichtiges Themenfeld. Einerseits spielt die Finanzierung des Pflegesystems eine zentrale Bedeutung, aber auch die Ausbildung, Verfügbarkeit und Zufriedenheit von Pflegepersonal ist von elementarer Bedeutung für ein gut funktionierendes Pflegesystem. Nicht zuletzt spielen die Prävention, zur Vermeidung von Pflege und die Anreize zur kurativen Behandlung eine wichtige Rolle in einem guten Pflegesystem.

Als Junge Liberale ist eine umfassende Pflegereform ein zentrales Anliegen, denn auch ein trag- und leistungsfähiges Pflegesystem ist eine zentrale Frage der Generationengerechtigkeit. Ein System, das maßgeschneiderte Pflege ermöglicht, ohne dabei nachfolgende Generationen übermäßig zu belasten, ist deshalb ein Kernanliegen jungliberaler Gesundheitspolitik. Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns für umfassende Reformen im Pflegesystem aus.

Pflegekammern – Bundesweite Standards und Anerkennung

Die Jungen Liberalen begrüßen die Entscheidung des Deutschen Pflegerats, eine Bundespflegekammer zu schaffen. Mit dieser als Spitzenorganisation der pflegerischen Selbstverwaltung ist es möglich, Pflegende bundesweit zu repräsentieren und einheitliche Standards für Aus- und Weiterbildungen zu schaffen. Um eine breite Akzeptanz der Bundes- und Landespflegekammern zu gewährleisten, setzen wir uns für eine freiwillige Mitgliedschaft aller Pflegefachfrauen/-männer in diesen aus, einen Kammerzwang lehnen wir auch hier ab.

Für uns ist es essentiell, dass Pflegende und deren Meinung anerkannt und in der öffentlichen Debatte gehört werden. Unser Ziel ist deshalb, dass die Bundespflegekammer einen Sitz im gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erhält und somit auch die Pflegenden Innovationen im Gesundheitswesen, Zulassungsverfahren und Nutzenbewertungen aus pflegerischer Sicht begleiten können.

Des Weiteren bietet die Organisation über eine Bundespflegekammer den Vorteil der Schaffung von einheitlichen Standards, insbesondere im Bereich der Weiterbildungsmöglichkeiten. Es ist schon heute so, dass Pflegerinnen und Pfleger sich nach der Ausbildung auf unterschiedliche Bereiche spezialisieren und weiterbilden können. Für einige dieser Bereiche gibt es festgelegte Standards für die Weiterbildung, wodurch eine Anerkennung bundesweit möglich ist, ein Beispiel dafür ist die Intensiv-Pflege.

Allerdings gilt das für einen großen Teil der Weiterbildungsmöglichkeiten nicht, wodurch ein Hemmnis für das lebenslange Lernen und Erweitern der Fähigkeiten besteht. Die Bundespflegekammer kann an dieser Stelle ansetzen und für die vielen Spezialisierungsmöglichkeiten Standards schaffen, was mehr Perspektive und Anerkennung für die Pflegenden schafft.

Digitalisierung

Um die Pflege endlich fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen, ist für uns Junge Liberale klar, dass Arbeitsprozesse endlich digitalisiert und optimiert werden müssen. Unnötige Bürokratie und endloser Papierkrieg müssen der Vergangenheit angehören.

Um den Einrichtungen bei der Umsetzung der Digitalisierung unter die Arme zu greifen, fordern wir die Einrichtung einer verbundenen Kompetenz- und Koordinierungsstelle für Digitalisierung in der Pflege. Diese ist bei einem neu zu schaffenden Digitalministerium anzusiedeln. Hauptaufgabe dieser Stelle soll die Beratung bei Implementierung neuer Arbeitsprozesse, Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen und Unterstützung beim Change- Management sein. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass persönliche Beratungsmöglichkeiten für das Personal zur Verfügung stehen, welches dabei hilft, Widerstände und Ängste vor den Neuerungen zu überwinden. Die Kosten für solche Investitionen zur Digitalisierung sind durch die Kostenträger zu übernehmen und durch Steuermittel zu fördern.

Auch der Papierkrieg in deutschen Pflegeheimen muss endlich enden, um den Pflegerinnen und Pflegern wieder mehr Zeit für ihre Hauptaufgabe zu geben: Die Sorge für pflegebedürftige Menschen. Deshalb fordern wir, neben der konsequenten Umstellung auf digitale Dokumentationsmethoden, unnötige Dokumentationspflichten abzubauen und dabei einheitliche, flächendeckende Standards zu implementieren. Diese haben auch Einzug in die Ausbildung zu halten.

Pflegefachfrauen/-männer sollen sich zukünftig auf die Kernaufgabe der Pfege fokusieren können. Pflege beschäftigt sich mit dem Menschen. Daher müssen sich auch die Tätigkeiten auf den Menschen selbst primär beziehen. Dies soll durch Assistenzsysteme unterstützt werden, sodass sich Pfleger auf menschliche Pflege und nicht eine rein körperliche Unterstützung konzentrieren können.

Fachkräftemangel beheben durch attraktivere Berufsbedingungen

Eine gute Ausbildung, Aufstiegschancen, gerechte Arbeitsbelastungen und Einwanderung aus dem Ausland, um neue Pflegefachfrauen/-männer zu werben, stellen Schlüsselpunkte für die Behebung des Fachkräftemangels im Pflegesektor dar. Ein einfacher Einstieg in den Pflegeberuf spielt dabei eine genauso wichtige Rolle wie stetige Weiterqualifizierungsmöglichkeiten, um auch Pflegefachfrauen/-männern im Beruf stets neue Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Pflege nicht als Karriere-Sackgasse zu verstehen. Hierfür wollen wir sowohl den Zugang zum Pflegeberuf, als auch die Qualifizierungsmöglichkeiten modular und bundeseinheitlich reformieren. Einen zentralen Bestandteil nimmt dabei die Duale-Ausbildung ein, welche um einfache Einstiegsmöglichkeiten sowie akademische Qualifikationsmöglichkeiten ergänzt wird.

Grundsätzlich fordern wir daher:

Eine stärkere Vernetzung theoretischer und praktischer Ausbildungsinhalte im Lehrplan, sofern dies organisatorisch umsetzbar ist.

Die Verankerung der Pflegewissenschaften in der universitären Forschung und Lehre, genau wie dies schon für die Medizin der Fall ist.

Die Lehr- und Forschungsinhalte dieser Lehrstühle und Institute sollen sich dabei im Rahmen der Freiheit von Forschung und Lehre an den Bedürfnissen der Pflege orientieren.

Die Einrichtung einer bundesweiten Pflegekammer sowie die Einrichtung von Pflegekammern in den Ländern, um als Selbstverwaltungsorgan der Pflegenden zu fungieren. Eine Zentrale Aufgabe der Pflegekammer ist dabei die Festlegung von Ausbildungsstandards sowie die Vertretung z.B. im Gemeinsamen Bundesausschuss, in dem aktuell noch keine Pflegenden vertreten sind.

Eine Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von Berufsabschlüssen und erneuern unsere Forderung nach einem digitalen, transparenten und bürokratiearmen Punktesystems zur Zuwanderung, das vorrangig auf Qualifikation aufbaut und in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern an den Fachkräftebedarf angepasst wird. Um kurzfristig die Einwanderung von Pflegefachkräften zu fördern, sollten Personal-Werbebörsen eingeführt werden, die gezielt Fachkräfte anwerben, den Bewerbern bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse zu helfen, Sprachkurse vermitteln und bei der Wohnungssuche zu helfen. Als Zielgröße streben wir die Anwerbung von 500.000 Pflegefachfrauen/-männer bis 2030 an, denn bereits heute fehlen 200.000 Pflegefachfrauen/-männer.

Um den Pflegeberuf sowohl niederschwellig zu öffnen, aber auch gleichzeitig, im Sinne des lebenslangen Lernens, Aufstiegs- und Qualifikationsmöglichkeiten zu schaffen fordern wir die Qualifikationsstufen im Pflegebereich künftig bundeseinheitlich wie folgt zu gliedern (eine genaue Ausgestaltung obliegt dann der Pflegekammer im Rahmen der Selbstverwaltung):

1. Stufe: Pflegehelfer (kurzfristige Ausbildung)

Pflegehelfer sollen künftig zur Schaffung von Mindeststandards für die pflegerische Versorgung, eine Ausbildung von 3-monatiger Dauer durchlaufen. Diese Ausbildung soll nach Möglichkeit auch Berufs-/Praktikumsbegleitend ermöglicht werden. Aushilfskräfte auf Stationen, die die Pflegefachfrauen/-männer abseits der pflegerischen Tätigkeiten unterstützen, sollen weiterhin erhalten bleiben, aber eine andere Berufsbezeichnung (z.B. Stationshilfe) erhalten, die sie von der eigentlichen Krankenpflege abgrenzt.

2. Stufe: Examinierte Pflegefachfrau/-mann (3-jährige Ausbildung in Vollzeit)

Wir halten an der dualen Ausbildung zur examinierten Pflegefachfrau/-mann fest. Zur Erreichung soll weiterhin wie im bisherigen System eine dreijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung (Staatsexamen) stattfinden.

3. Stufe (Spezialisierung):

3.1 Fachpfleger

Fachpfleger stellen eine bedeutende Qualifikation dar und sollen künftig eine fachliche Vertiefung ermöglichen. So kann sich eine Pflegefachfrau/-mann in einem durch die Kammern festgelegtes Prüfungsprofil beispielsweise für die Intensivpflege, Palliativpflege oder als Hygienefachkraft qualifizieren und somit ihrem individuellen Werdegang neue Wege ermöglichen.

3.2 Master in Pflegewissenschaften

Der Master in Pflegewissenschaften soll als berufsbegleitender Studiengang sowie als vollzeit Studiengang etabliert werden und ein wissenschaftliches Studium im Bereich der Pflegewissenschaften nach bereits erfolgter Berufserfahrung ermöglichen. Vergleichbar wäre dieser Master z.B. mit dem MBA oder ähnlichen Abschlüssen. Hierbei werden sowohl pflegewissenschaftliche Kompetenzen im Pflegesystem aufgebaut, als auch Führungs- und Leitungspersonal ausgebildet.

4. Stufe: Fachpfleger mit arztähnlichen Befähigungen

Der Fachpfleger mit arztähnlichen Befähigungen bildet künftig eine Schnittstelle zwischen Krankenpflege und Ärzten und dient auch dazu mehr gegenseitiges Verständnis und Respekt für die jeweiligen Tätigkeiten zu ermöglichen. Der Ausbildungsgang soll dabei ein tiefgehendes Verständnis der gängigen Krankheitsbilder und sowohl ärztlicher als auch pflegerischer Behandlungswege vermitteln und soll berufsbegleitend erfolgen. Weiterhin sollen die Fachkräfte hier zum selbstständigen Durchführen weiterer ärztlicher Aufgaben befähigt werden, die die pflegerische Situation des Gepflegten akut verbessern können. Dies bietet insbesondere viele Chancen im ambulanten Sektor, oder auf Stationen wo oftmals nicht sofort ein Arzt zu Verfügung steht.

Welten verbinden – Medizin und Pflege

In der Klinik aber auch in Alten- und Pflegeheimen kommt ärztliches und Pflegepersonal zusammen, um die bestmögliche Versorgung für jeden Patienten zu ermöglichen. Dabei kommen beiden Gruppen unterschiedliche, wichtige Aufgaben zu. Diese Arbeitsteilung ist auch nötig, darf aber nicht zu einer Trennung der beiden Gruppen führen.

Als Junge Liberale setzen wir uns dafür ein, dass in diesem “Biotop” eine gegenseitige, neue Symbiose entsteht, die gewährleistet, dass die stationäre Patientenversorgung und direkte Betreuung auf höchstem Niveau stattfindet und dabei ärztliche Behandlungen gezielter und abgestimmter einfließen können. Dazu braucht es vor allem eine stärkere, kollegiale Kooperation zwischen Pflegefachfrauen/-männern und ärztlichem Personal, die insbesondere durch effektivere Rückkopplungsmechanismen gewährleistet wird, als dies bei der allmorgendlichen Visite der Fall ist. Da ein ständiger Austausch zwischen den beiden Gruppen über die Patienten im direkten Gespräch durch den engen Zeitplan so sicherlich nicht möglich ist und eher zusätzliche Arbeitsbelastung schaffen würde, braucht es hierbei auch die konsequente Einbindung von Computersystemen, die z.B. eine einfache Konsilanforderung auch von der Pflege an den Stationsarzt ermöglichen. Die Pflege bildet nämlich durch die Versorgung auf der Station das medizinische Fundament auf, welches die ärztlich gesteuerte Therapie aufbaut.

Neben dieser Annäherung und besseren Verknüpfung des jeweiligen Workflows, möchten wir aber auch eine neue Form des Gegenübertretens erreichen: auch durch die Pflegekammer, die Weiterbildung zum Fachpfleger und weitere Maßnahmen sollen die Pflegefachfrauen/-männer mehr Selbstbewusstsein entwickeln. In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls eine Weiterbildungspflicht für Pflegefachfrauen/-männer mit regelmäßigen Fortbildungen, orientiert am Punktesystem der Ärzte. Denn während Weiterbildungen in der ärztlichen Karriere Pflicht sind, bleibt eine Gesundheitspfleger i.d.R. an der gleichen Stelle. Gerade auch dadurch kann die Pflege wieder an Attraktivität gewinnen.

Prävention schafft Lebensqualität

Pflege ist kein wünschenswerter Zustand. Vielmehr ist Pflege immer ein Ausdruck von Unselbstständigkeit, die wir Liberale Menschen ersparen wollen. Hierfür spielt die Vorsorge von Pflege eine zentrale Rolle. Durch geeignete Maßnahmen könnten schon heute viele Pflegefälle vermieden oder zumindest vermindert werden. Dies ist sowohl für die möglichen Patienten von Vorteil und liefert Lebensqualität und spart gleichzeitig Kosten im Gesundheitssystem ein. Für die Prävention von Pflege spielen insbesondere 2 Faktoren für uns eine zentrale Rolle:

1. Soziale Aspekte

Insbesondere bei Pflegefällen im Alter stellen soziale Aspekte einen zentralen Risikofaktor dar. Wer einen nahen Verwandten, Ehepartner oder Freund im Alter verliert, wer kaum noch soziale Kontakte pflegt ist anfällig dafür pflegebedürftig zu werden. Andererseits ist das biologische und das soziale Alter immer häufiger voneinander entkoppelt. In Zukunft werden Angebote für Senioren sich nicht mehr nach dem biologischen Alter sondern vermehrt nach deren Fähigkeiten und Bedürfnissen richten. Konkret sehen wir in folgenden Punkten Handlungsbedarf:

Eine Übernahme der Trauerbegleitung bei Verlust von Lebenspartnern oder nahen Verwandten durch die Krankenkassen kann einen wichtigen Schritt zur Prävention von Pflege darstellen.

Die Förderung von Seniorenzentren/-Netzwerken stellt ein wichtiges Mittel für den Erhalt sozialer Kontakte dar.

Das Modell der Flexi- Rente der FDP stellt auch aus Präventionsgesichtspunkten ein vorteilhaftes Modell dar.

Darüber hinaus sehen wir in der Mitgliedschaft in Vereinen sowie in Projekten wie Senioren Villages geeignete Mittel um die soziale Präventionskomponente im Bereich der Pflege zu bedienen.

2. Individualisierung der Medizin und Prävention

Die individualisierte Medizin stellt nicht nur für die Behandlung von schweren Erkrankungen wie Krebserkrankungen ein wichtiges Werkzeug dar, auch bei der Prävention individueller Gesundheitsrisiken und auch der Prävention von Pflegefällen kann die individualisierte Medizin als Schlüsseltechnologie betrachtet werden. Konkret sehen wir hier folgenden Handlungsbedarf:

Insbesondere Gesundheitsrisiken sind von Mensch zu Mensch enorm unterschiedlich. Die aktuellen Präventionsmaßnahmen und Risikoabschätzungen sind fast ausschließlich gruppenspezifisch. Die molekulare Medizin bietet hier enormes Potential für die frühzeitige Erkennung und Einschätzung von Risiken. Wir setzen uns für eine zügige Implementierung in den Leistungskatalog der Krankenkassen sowie einen verstärkten Fokus auf Präventionsmaßnahmen ein.

Insbesondere Hürden für die Nutzung molekularer Marker müssen abgebaut werden.

Darüber hinaus können auch klassische Vorsorgeuntersuchungen eine wichtige Rolle erfüllen. Hierfür muss eine verstärkte Sensibilisierung und Incentivierung stattfinden.

Zuletzt ist auch die fehlende Therapietreue bei bestehenden Erkrankungen eine häufige Ursache für Pflegefälle. Hier wollen wir positive Anreize setzen.

Eine generationengerechte Finanzierung der Pflege

Als zentraler Bestandteil einer guten Pflegeversorgung ist auch eine nachhaltige, generationengerechte und sozial verträgliche Finanzierung des Pflegesystems unerlässlich. Ein rein umlagefinanziertes System ist mit Blick auf Deutschlands demographische Entwicklung zum Scheitern verurteilt.
Ziele einer Neuausrichtung der Finanzierung sind u. A. ein stabiler Beitragssatz, die Einbeziehung von hohen Vermögen in Form von Eigenanteilen und Anreize zu vermehrter privater Vorsorge.
Deshalb wollen wir die soziale Pflegeversicherung schrittweise von einer Umlagefinanzierung auf eine Kapitaldeckung umstellen. Dass die soziale Pflegeversicherung eine auf dem Solidarprinzip basierte Teilkostenversicherung ist, wollen wir entsprechend beibehalten. Der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung soll eine stabile Deckelung nach oben erhalten, um die Belastung zukünftiger Generationen planbar und gerecht zu machen. Zusätzlich zum linearen Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung, soll ab dem Medianeinkommen ein progressiv steigender Pflichtanteil für eine individuell wählbare private Pflegezusatzversicherung anfallen. Die Höhe dieses Pflichtanteils ist dabei gedeckelt durch die Hälfte des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung.
Den Eigenanteil in der Pflege wollen wir beibehalten. Bei Pflegebedürftigen, denen die dazu notwendigen Eigenmittel fehlen, soll der Staat dies entsprechend über Sozialleistungen partiell oder vollständig kompensieren.
Darüber hinaus wollen wir freiwillige Pflegezusatzversicherungen – auch betriebliche Angebote – steuerlich begünstigen. Um auf die Bedeutung privater Pflegevorsorge hinzuweisen, soll das Bundesgesundheitsministerium in einer entsprechenden Kampagne Aufmerksamkeit für diese Form der Vorsorge erzeugen.

Anreize in der Pflege richtig Setzen

Neben der Finanzierung auf Seiten der Versicherten bedarf auch die Anreizsetzung in der Abrechnung von Pflege eine Neuausrichtung. Hier muss insbesondere der Patient in den Fokus gerückt werden und die Prämisse gelten, dass Pflege immer mit dem Ziel der Zustandsverbesserung erfolgen sollte. Um dies zu erreichen müssen einige Anreize und Mechanismen geändert werden.

Eine Verbesserung der Pflegestufe soll für Pflegeeinrichtungen künftig finanziell lukrativer werden. Hierfür könnte ein Modell z.B. über Bonus- oder einmalige Ausgleichszahlungen erfolgen.

Die Stärkung der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes von den Krankenkassen begrüßen wir. Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst und die Medicproof GmbH soll jährlich stichprobenartig durch Externe validiert werden. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden.

Sofern keine betrieblichen Gründe dem entgegenstehen ist auch ein Rückkehrrecht für pflegende Angehörige von der Teilzeit in eine Vollzeitbeschäftigung zu prüfen.

Die Angleichung der Pflegesätze für die ambulante Pflege bzw. die Pflege durch die Angehörigenen an die stationäre Pflege soll zudem den Grundsatz ambulant vor stationär Rechnung tragen.

Bessere Familienverträglichkeit

Ein letzter Punkt ist die mangelnde Familienfreundlichkeit des Berufs, insbesondere aufgrund des Schichtdienstes, der für viele junge Menschen mit Familienwunsch ein Hindernis zur Ergreifung des Pflegeberufs darstellt. Betriebskindergärten mit flexiblen Betreuungszeiten und insbesondere 24-Stunden-KiTas sollen deshalb zum Standard in Krankenhäusern werden. Wir erneuern unsere Forderung danach, dass diese steuerlich gefördert werden und Betreuungskosten für Eltern absetzbar sind.

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