20.03.2004

JA zu nachgelagerten Studiengebühren

Attraktivität und Leistungsfähigkeit der deutschen Hochschulen müssen verbessert werden. Hierfür müssen die Hochschulen mit umfassender Autonomie ausgestattet und in den Wettbewerb untereinander entlassen werden. Studierende müssen wie Kunden behandelt werden. Ihre Bedürfnisse sollen im Zentrum der Hochschullehre stehen. Dazu müssen die Hochschulen umdenken, brauchen aber auch Anreize.

Neben Autonomie und Wettbewerb ist jedoch auch eine umfangreichere Finanzausstattung unserer Hochschulen vonnöten. Zusätzliches Geld kann angesichts der katastrophalen Finanzlage der Länder und dem für die Jungen Liberalen vorrangigen Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht aus den Landeshaushalten aufgebracht werden. Um die Qualität der Lehre wirklich zu verbessern, werden daher in Zukunft die Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen einen Eigenanteil an den Kosten der Leistung, die sie empfangen, zu tragen haben.

Die JuLis wollen deshalb den Hochschulen erlauben, nachgelagerte Studiengebühren zu erheben. Dies führt zu verstärktem Wettbewerb um die Studierenden und ist dazu geeignet, die finanzielle Situation der Hochschulen zu verbessern. Ein liberales Studiengebührensystem achtet dabei strikt darauf, dass die Chancengleichheit gewahrt bleibt. Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu unseren Hochschulen. Seine finanziellen Verhältnisse oder die seiner Eltern dürfen kein Hinderungsgrund für die Aufnahme eines Studiums sein.

Damit einhergehend fordern die Jungen Liberalen einen umfassenden Ausbau des Stipendienwesens.

Zur Umsetzung dieses Vorhabens fordern die Jungen Liberalen:

  • eine Aufhebung des Verbots von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz des Bundes durch Abschaffung der ZVS den Hochschulen die Auswahlfreiheit ihrer Studierenden und den Studierenden selbst die Chance auf Zugang zu allen Hochschulen zu verschaffen.

  • Jede Universität kann darüber entscheiden, ob sie Studiengebühren erheben oder nicht. den Hochschulen die Möglichkeit einzuräumen, für ihre dem Studierenden erbrachte Leistung bis zu 1000 Euro pro Semester in Rechnung zu stellen und über die Höhe des Betrags selbst zu entscheiden. Die Beiträge können sich von Fachbereich zu Fachbereich unterscheiden. Die Hochschulen stehen dabei im Wettbewerb untereinander und werden daher konkurrenzfähige Angebote machen.

  • die staatlichen Mittelzuweisungen an die Hochschulen festzuschreiben. Die Studiengebühren werden als zusätzliche Einnahmequelle, nicht als Ersatz für die staatlichen Mittel verstanden. Ziel der Gebühr ist nicht die Sanierung der Landeshaushalte, sondern die Verbesserung der Finanzausstattung der Hochschulen.

  • die staatlichen Mittel über das System der Bildungsgutscheine der studentischen Nachfrage entsprechend auf die Hochschulen zu verteilen.

Die während des Studiums anfallenden Entgeltforderungen werden auf einem Konto vermerkt, über dessen Stand der Studierende bzw. Absolvent regelmäßig informiert wird. Die Schuld verzinst sich jährlich in Höhe der Inflationsrate. Sie wird nicht vererbt, um zu verhindern, dass mehrere Generationen das Studium abbezahlen müssen.

  • Der Student bzw. Absolvent ist verpflichtet, monatlich einen Betrag von 10% des zu versteuerndes Einkommens abzüglich des Existenzminimums zu zahlen. Eine schnellere oder sofortige Tilgung ist auf freiwilliger Basis möglich.

  • Die Universität wird direkt Gläubiger der Gebührenforderung, so dass das dadurch eingenommene Geld den Hochschulen unmittelbar zu Gute kommt und nicht dem Fiskus. Soweit die Gebührenschuld 30 Jahre nach dem Ende des Studiums nicht getilgt ist, erstattet das Land der Universität die ausstehende Geldsumme und erhält dafür die Restforderung, um sie nach den gleichen Kriterien wie vorher die Universitäten selbst einzutreiben. Die Universitäten sollen so nicht in Versuchung kommen, bei der Auswahl der Studierenden den finanziellen Hintergrund der Bewerber in den Vordergrund zu rücken.

Um bereits kurzfristig finanzielle Verbesserungen für die Hochschulen zu ermöglichen, soll es ihnen gestattet sein, Gebührenforderungen zur Absicherung von Krediten an Dritte abzutreten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich sofort auf dem Kapitalmarkt Geld zu leihen. Für den Gebührenschuldner hat dies keine negativen Auswirkungen.

Mit der Einführung dieser Gebühr entfallen alle Zwangsexmatrikulationstatbestände für Langzeitstudierende sowie alle bislang bestehenden anderen Gebühren, etwa der Verwaltungskostenbeitrag und die Gebühr für Langzeitstudierende.

Bei abgebrochenem Studium muss für die Anzahl der studierten Semester ebenfalls bezahlt werden.

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