23.03.2007

In die Zukunft blicken statt in die Röhre schauen: Die liberale Medienpolitik

Die Aufgabe der Medien für eine funktionierende Demokratie

Unsere Vision: Die liberale Demokratie lebt von der Teilhabe ihrer Bürger. Der Zugang zu Informationen ist dafür eine wichtige Vorraussetzung. Rundfunk, Fernsehen, Druckmedien und das Internet übernehmen im Zeitalter der Massenkommunikation die Rolle des zentralen Mittlers zwischen Politik und Bürgern. Medien übermitteln als eine tragende Säule unserer Gesellschaft Informationen und Nachrichten. Sie ermöglichen, beobachten und kontrollieren als so genannte vierte Gewalt die Politik.

Die Doppelnatur der Medien: Zwischen politischem Auftrag und ökonomischem Interesse

Medien zeichnen sich in funktionierenden Demokratien durch ihre Doppelnatur aus: Auf der einen Seite obliegt ihnen eine zentrale Aufgabe im politischen System, auf der anderen Seite verfolgen Ihre Eigentümer und Produzenten wirtschaftliche Interessen. Dabei ist die Abgrenzung der Medien in ihrer primären Zielsetzung für das Ableiten ihrer Stellung und ihrer Rechte von großer Bedeutung. Aufgrund seines Auftrags ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in erster Linie Bildungs- und Informationsträger, der lediglich nachgeordnet ökonomische Ziele verfolgt. Private Medien nehmen ebenfalls den kulturellen und politischen Auftrag wahr, verfolgen jedoch in erster Linie wirtschaftliche Ziele.

Im Gegensatz zu den Bundesverfassungsrichtern sind die Jungen Liberalen der Überzeugung, dass auch private Anbieter Teile der Grundversorgung wahrnehmen können. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist somit, die Grundversorgung ergänzend zum Angebot der privaten sicherzustellen. Sollte dazu eine Konkretisierung des Grundgesetzes nötig sein, begrüßen die Jungen Liberalen eine solche Änderung.

Das Medienrecht: Bündeln und vereinfachen

Zur Wahrung ihrer Objektivität benötigen Medien Freiheit – insbesondere die strukturelle und rechtlich garantierte Freiheit vor politischer Einflussnahme. Die Jungen Liberalen stehen auch hier für weitestgehende Freiheit, erkennen jedoch auch die Notwendigkeit einer Medienaufsicht an. Diese muss einen Handlungsrahmen definieren, in dem die Medien ihre Freiheit nicht nur nutzen dürfen, sondern auch faktisch nutzen können.

Die Konvergenz der verschiedenen Medien muss sich auch in der Gesetzgebung widerspiegeln. Nicht nur zur Verbesserung der Übersichtlichkeit der Aufsichtsvorschriften, fordern die Jungen Liberalen daher die Bündelung der bundesgesetzlichen Normen in einem einheitlichen Mediengesetzbuch. Die landesgesetzlichen Bestimmungen sollen künftig nicht mehr von den Landesmedienanstalten selbst überwacht werden, sondern von einer von dieser zu gründenden Bundesmedienanstalt der Länder.

Freie Programmgestaltung statt Quotierung von Inhalten

Die Jungen Liberalen lehnen staatlich verordnete inhaltliche Quoten ab. So widerspricht eine Quote, deutschsprachige Titel beziehungsweise in Deutschland produzierte Lieder in das Programm von Radiosendern nehmen zu müssen, der Programmfreiheit der Sender. Ebenso lehnen die JuLis Forderungen nach einer Kino-Zwangsabgabe zur Förderung des deutschen Films ab. Den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirchen den jüdischen Gemeinden und den Bundesländern muss künftig keine Sendezeit seitens der privaten Anbieter eingeräumt werden.

Neue Medien und das Urheberrecht: Neue Freiheiten und Schutz des geistigen Eigentums

Gerade Internet und neue Medien haben die Möglichkeiten zur Teilhabe an Politik und Gesellschaft verbessert: Noch nie war es so einfach sich so schnell und so umfassend zu informieren wie heute. Es sind hohe Geschwindigkeit, ständige Verfügbarkeit und einfache Kopierbarkeit der Informationen und Daten, die jedoch auch neue Fragen aufwerfen.

Die Jungen Liberalen sprechen sich klar für den Schutz geistigen Eigentums auch im digitalen Bereich aus. Das im Urheberrecht verankerte Recht des Verbrauchers auf eine Privatkopie erworbener Medieninhalte darf nicht angetastet werden. Vielmehr sind technische Kopierschutzmaßnahmen, die eine Vervielfältigung unterbinden sollen, im Sinne des Verbraucherschutzes abzulehnen. Transparenz, offene Schnittstellen und Datenformate sind in diesem Sinne dienlich. Die Bereitstellung und Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in Tauschbörsen geht über das Recht der Privatkopie hinaus und ist daher bei geschützten Werken unzulässig. Strickt abzulehnen ist der rechtsstaatswidrige Auskunftsanspruch Privater gegenüber Internet-Service-Provider zur Herausgabe von Nutzerdaten.

Die Jungen Liberalen fordern die Abschaffung des Kopierschutzumgehungsverbotes. Eine so genannte staatliche Kulturflatrate, durch die nach Zahlung eines Pauschalbetrags alle Lizenzansprüche abgegolten wären, lehnen die Jungen Liberalen entschieden ab.

Rechte, Pflichten und Freiheiten von Journalisten

Unsere Vision: Damit Journalisten Ihrer Aufgabe zur qualifizierten Recherche nachkommen können, brauchen Sie besondere Rechte. Die Gewährleistung qualitativen und unhabhängigen Journalismus kann jedoch weitgehend nur durch Selbstverpflichtungen sichergestellt werden.

Die Jungen Liberalen bekennen sich zu den im Grundgesetz verankerten Freiheiten der Presse, der Meinung und der Berichterstattung. Sie garantieren gemeinsam mit den Pressegesetzen den Rahmen für journalistische Arbeit: Unabhängiger Journalismus, Sorgfaltspflicht und Redaktionsgeheimnis sind im Zuge einer für jeden offenen Medienlandschaft wichtiger denn je. Das jedermann offen stehende Recht auf Gegendarstellung – insbesondere in den neuen Medien – ist wichtig für einen fairen Diskurs in der Demokratie.

Rechte des Journalisten

Aufgrund der in Deutschland mehr und mehr eingeengten Pressefreiheit fordern die Jungen Liberalen einen besseren Schutz der Journalisten bei der Ausübung ihrer Arbeit. Journalisten müssen ohne Angst vor Überwachung, Bespitzelung und Durchsuchung ihrer Tätigkeit nachgehen können. Auch beim Informantenschutz sehen die Jungen Liberalen Handlungsbedarf. Informanten müssen durch Journalisten geschützt werden können.

Der besondere Schutz der Freiheit und Unabhängigkeit wurde durch das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont. Zur Gewährleistung eines konsequenten Schutzes von Journalisten, von denen viele als freie Journalisten arbeiten, werden neben Redaktionen auch die Wohnräume der Journalisten geschützt. Die Beschlagnahmung bei Journalisten muss auf die unmittelbare Abwehr von Gefahren für hochwertige Rechtsgüter wie Leib und Leben und zur Strafverfolgung für erhebliche Straftaten begrenzt werden. Der Richtervorbehalt gilt damit zwingend für alle Anordnungen einer Beschlagnahme von Unterlagen bei Journalisten im Rahmen einer Strafverfolgung. Der Journalismus darf nicht zum Instrument des Staates zur Nachrichtengewinnung in nachrichtendienstlichen Angelegenheiten werden. Die Unterscheidung zwischen Journalisten, die in Redaktionsräumen arbeiten, und freien Journalisten, die ihrer Tätigkeit von ihrer Wohnung aus nachgehen, entfällt.

Pflichten des Journalisten

Neben den Rechten der Journalisten sind auch die Rechte Dritter zu schützen. Die Bezeichnung des Journalisten ist in Deutschland nicht geschützt. Qualitativer hochwertiger Journalismus zeichnet sich durch handwerkliche Fähigkeiten aus, saubere und ehrliche Recherche und faktentreue Berichterstattung. Dies kann jedoch nur durch Selbstkontrolle der Journalisten in Form von Ehrenkodizes und Selbstverpflichtungen gewährleistet werden. Ein staatlich verordnetes Qualitätsmanagement käme Zensur gleich.

Angesichts eines zunehmenden Sensationsjournalismus und einer Vermischung von redaktionellen Inhalten und wirtschaftlichen Interessen muss sich der Presserat allerdings die Frage stellen, ob die bisherigen Sanktionsmechanismen im Rahmen der freiwilligen Selbstkontrolle noch zeitgemäß und zielführend sind. Eine Umstrukturierung und Erweiterung des Presserats zu einem Medienrat, der alle Medien repräsentiert, ist anzustreben. Der Medienrat bildet Untersektionen zu den verschiedenen Medien, die von Vertretern der Medien besetzt sind.

Jugendschutz

Ein wichtiges Verbraucherschutzinstrument ist der Jugendschutz. Junge Menschen sollen vor gefährdenden Inhalten und deren Verbreitung geschützt werden. Ausdehnung und Diversifikation der Medienlandschaft sowie neue Quellen wie das Internet haben allerdings zur Folge, dass jugendgefährdende Inhalte schneller und einfacher zugänglicher werden.

Die Kontrolle des Umgangs von Kindern und Jugendlichen mit modernen Medien ist elementarer Bestandteil der Fürsorgepflicht der Eltern. Eltern muss es mittels geeigneter Kennzeichnungen und beispielsweise zeitlicher Sendebeschränkungen oder Alterskontrollen möglich sein, den Medienkonsum ihrer Kinder mit vertretbarem Aufwand zu kontrollieren, ohne dazu die Mediennutzung der Kinder unnötig einschränken zu müssen. Für eine im Einzelfall fundierte Entscheidung ist allerdings die Medienkompetenz der Eltern selbst die Grundlage. Im Bereich der Computerspiele ist hier beispielsweise über geeignetes Informationsmaterial für Eltern durch die Politik dringend notwendige Elternaufklärung zu betreiben.

Andererseits ist in Zukunft nach Ansicht der Jungen Liberalen neben den notwendigen restriktiven Maßnahmen des Jugendschutzes verstärkt auf die Medienkompetenz junger Menschen zu setzen. Sie sollen durch schulische Angebote in die Lage versetzt werden, in der Tradition mündiger, aufgeklärter und selbstbestimmter Bürger angebotene Inhalte zu analysieren und einzuordnen. Die Schaffung eines eigenen Faches Medienkompetenz lehnen wir jedoch ab, da wir dies als Querschnittsaufgabe aller Unterrichtsbereiche bewerten. Zusätzlich betonen wird die Verantwortung der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK). Effektiver Jugendschutz kann nicht gegen, sondern nur mit den Inhaltsanbietern erreicht werden.

Mit zunehmender internationaler Vernetzung und Zugänglichkeit von Inhalten werden nationale und rechtliche Vorschriften für den Jugendschutz zunehmend wirkungslos, da sie jederzeit leicht umgangen werden können.

Den Chancen des Zugangs von Kindern und Jugendlichen zu Medien wie dem Internet steht damit ein Risiko gegenüber, das für die Erziehungsberechtigten kaum verantwortbar ist. Statt dieser bürokratischen Versuche des Negativausschlusses (Effektiv einer Blacklist , Altersüberprüfungen etc.) von Inhalten halten wir es für sinnvoll, ein System auf Basis einer Selbsteinschätzung zu etablieren, dass es Eltern ermöglicht, ihren Kindern den Zugang beispielsweise unter der Voraussetzung einer positiven Bewertung der Inhalte zu ermöglichen. Solche Systeme sind ohne staatliche Bürokratie möglich, wie das bereits für das Internet bestehende System ICRA beispielsweise beweist, sind die bessere Alternative und sollten staatlich unterstützt. Die Jungen Liberalen bewerten den freien Zugang an dieser Stelle höher als den Schutz der Jugend.

Freiheiten für private Anbieter in allen Medien schaffen

Unsere Vision: Den privaten Anbietern muss künftig mehr Freiraum für ihre Programm- und Mediengestaltung gelassen werden. Transparenz sichert in vielen Bereichen den Verbraucherschutz effektiver als restriktive Regelungen.

Unternehmerische Entscheidungen und Wettbewerb stehen dem Auftrag privater Anbieter nicht entgegen. Video-On-Demand, Peer-To-Peer-Angebote und die Möglichkeit Programme zeitversetzt mittels eines digitalen Festplattenrekorders anzusehen, verstärkt den Einfluss des Zuschauers und drängt den des Programm- oder Diensteanbieters zurück. Daran muss sich die Regulierungsdichte orientieren: Je mehr Kontrolle der Zuschauer über die Mediennutzung hat, desto geringer muss die Regelungsdichte ausfallen.

Die Jungen Liberalen begrüßen ausdrücklich auch das Engagement internationaler Unternehmen in der deutschen Medienlandschaft. In Zeiten von global agierenden Medienkonzernen, dem Zusammenwachsen von Mediensparten, der Geburt so genannter Senderfamilien und der Verquickung von Politik und Medien ist es aus Sicht der Jungen Liberalen jedoch notwendig, Eigentumsstrukturen dem Konsumenten erkennbar zu machen. So sollen bei Zeitungen diese im Impressum angegeben werden, bei Fernsehsendern soll dies durch eine Angabe im Impressum des Videotextes und deren Webseiten geschehen. Parteien können Beteiligung an Medien erwerben, sie unterliegen dabei jedoch der oben beschriebenen Kennzeichnungspflicht.

Die unternehmerische Freiheit findet ihre Grenzen in der Sicherstellung der Meinungsvielfalt. Die bisherige Regelung der Kommission zur Ermittlung zur Konzentration im Medienbereich ist dahingehend zu überarbeiten, dass Meinungsmacht auch durch das Zusammenspiel verschiedener Medien erreicht werden kann. Hier muss die Gesetzeslage an die Realität angepasst werden. Daher darf der Marktanteil eines Unternehmers in einem Mediensegment (Internet, Radio, TV, Printmedien) nicht 30% überstiegen. Der Marktanteil am gesamten Medienmarkt darf zugleich 20% nicht übersteigen. Bei Errechnung der Marktanteile sind die Anteile der öffentlich-rechtlichen Anbieter mit einzubeziehen.

Kennzeichnung von Werbung

Werbung ist für die Marktwirtschaft von zentraler Bedeutung und finanziert viele Medien in Gänze oder in großen Teilen. Die Jungen Liberalen fordern die Aufhebung sämtlicher Werbebeschränkungen im Privatrundfunk. Damit fallen auch das Blockwerbegebots, die Einfügevorgabe sowie zeitliche Werbebeschränkungen.

Konsumenten müssen jedoch zwischen redaktionellem Inhalt, als Darstellung von Fakten, und Werbung als wirtschaftlichen und gewerblichen Anliegen unterscheiden können. Die Jungen Liberalen beobachten die zunehmende Verschmelzung dieser Bereiche mit Sorge. So ist bei Printmedien der Trend erkennbar, Anzeigen dem Layout der redaktionellen Inhalte anzupassen.

Anstelle von Verboten setzen sich die Jungen Liberalen für mehr Transparenz ein. Vorgaben über Anzeigenhäufigkeit und Anzeigendauer sind daher in privaten Medien aufzuheben. Um Transparenz zu gewährleisten, müssen graphische Anzeigen künftig deutlicher gekennzeichnet werden.

Product Placement

Die Jungen Liberalen lehnen ein grundsätzliches Verbot von Product Placement ab. Sendungen des E-Fernsehens wie Nachrichten- oder Ratgebersendungen sollen jedoch weiterhin diesem Verbot unterliegen. Produktplatzierung in Unterhaltungssendungen oder in Kinofilmen müssen durch Nennung der beteiligten Organisationen im Abspann kenntlich gemacht werden. Den öffentlich-rechtlichen Sendern bleibt Produktplatzierung in Eigenproduktionen nach wie vor untersagt. Um jedoch auch weiterhin ausländische Produktionen zeigen zu können, ist es notwendig diese Produktplatzierungen in der oben genannten Form kenntlich zu machen. Umfangreichere Regelungen zur Kennzeichnung und Einschränkung von Produktplatzierungen wie von der Europäischen Union geplant, lehnen die Jungen Liberalen ab.

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk gewährleistet Grundversorgung

Unsere Vision: Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist auch künftig zur Sicherung der Grundversorgung nötig. Allerdings muss er dieser Aufgabe künftig ergänzend zu den privaten Programmen nachkommen. Seine Struktur muss grundlegend reformiert, seine Finanzierung ohne GEZ organisiert werden.

Der Rundfunk- und Fernsehmarkt ist in Deutschland von der Koexistenz von Öffentlich-Rechtlichen und privaten Anbietern geprägt. Die Jungen Liberalen begrüßen dieses duale System, da es eine vielfältige, innovative und hochwertige Versorgung gewährleisten kann. Wir sind der Überzeugung, dass in vielen Segmenten die privaten Anbieter heute bereits eine Grundversorgung gewährleisten. Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen Sender sind zukünftig ausschließlich Information, Bildung und Beratung, insbesondere im Bereich der Kinderprogramme. Sportberichterstattung gehört zwar ausdrücklich zum Programmauftrag, den Erwerb teurer Übertragungsrechte durch öffentliche Sender lehnen wir jedoch ab. Eine Verdrängung privater Angebote oder Nachahmung bestehender privater Formate durch Öffentlich-Rechtliche Sender darf es nicht geben.

Finanzierung

Die Jungen Liberalen fordern einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Selbstverpflichtungen sichern insbesondere bei Auftragsproduktionen eine weitestgehende Freiheit von Produktplatzierungen. Die bisherige Rundfunkgebühr wird durch eine allgemeine geräteunabhängige Medienabgabe ersetzt. Diese kann von allen einkommenssteuerpflichtigen Bürgern oder kapitalertragssteuerpflichtigen Bürgern kosteneffizient über die Finanzämter eingezogen werden. Im Rahmen der Einführung einer Medienabgabe wird die GEZ abgeschafft.

Struktur

Die Landesrundfunkanstalten sollen weiter reduziert werden. Die schon durchgeführten Fusionen innerhalb der ARD dienen dabei als Vorbild. Die strukturellen Probleme der ARD sollen aber weiter abgebaut werden um einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach Vorstellung der Jungen Liberalen zu schaffen. Die Zahl der Radioprogramme wird im Rahmen der Fusion deutlich reduziert, wobei auch hier eine bundesweite Ausstrahlung mehr Menschen den Zugang zu dieser kulturellen Vielfalt ermöglicht. Die Deutsche Welle bleibt in ihren Strukturen und Angeboten in Rundfunk, Fernsehen und Internet erhalten und wird weiterhin aus Steuern finanziert.

Das ZDF ist zur Erfüllung der Grundversorgung als Öffentlich-Rechtliche Anstalt nicht mehr nötig. Es wird an einen Investor veräußert, die erzielten Erlöse finanzieren den nötigen Transformationsprozess innerhalb der jetzigen ARD.

Eine weitere Ausbreitung des Angebots auf neue Medienformen zum Beispiel eigenständige Internetangebote – lehnen die Jungen Liberalen ab. Diese dürfen nur programmbegleitend, nicht programmmachend sein, und dürfen als Vertriebskanäle der existierenden Programme genutzt werden.

Rechtsform

Langfristig sind die reduzierten öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Stiftungen öffentlichen Rechts umzuwandeln. Nur so kann auf Dauer eine unabhängige und wirksame Programm- und Wirtschaftsaufsicht stattfinden. Der Stiftungsvorstand übernimmt die Aufgabe der Geschäftsführung. Das Kuratorium beruft und kontrolliert den Vorstand und wird mit Initiativ- und Akteneinsichtsrechten ausgestattet. Der Stiftungsrat übernimmt die Aufgaben des Rundfunkrats und wacht über die Einhaltung des Programmauftrages. Es ist gesellschaftlich ausgewogener zu besetzen, als der bisherige Rundfunkrat.

Die Mitglieder der Stiftungsräte werden von den Landesparlamenten gewählt. Feste Mitgliederkontingente für Gewerkschaften, Kirchen, Tierschutzverbände etc. werden abgeschafft. Maximal ein Drittel der Mitglieder darf aus Abgeordneten bestehen. Inhaber politischer Ämter der Exekutive, ab einer Funktion als Landesminister bzw. Senator aufwärts sind von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen.

Die Jungen Liberalen fordern das Ende der Dominanz der Parteien in den Rundfunkanstalten. Die Stiftungen veranstalten jeweils bundesweit Rundfunk, treten miteinander in inhaltlichen Wettbewerb, Kooperationen sind erwünscht, und produzieren regionale Angebote in Erfüllung des Stiftungsziels. Von der Gesamtsumme der Einnahmen aus der Medienabgabe werden 50 Prozent zu gleichen Teilen auf die Stiftungen verteilt, die restlichen 50 Prozent entsprechend der Einwohnerzahlen im Ursprungsgebiet.

Public Domain

Öffentlich-rechtliche Produktionen sind künftig als freie Güter verfügbar. Da die Gesellschaft über die Medienabgabe bereits für die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Medienstiftungen gezahlt hat, gehören die Produkte dieser Arbeit der Öffentlichkeit. Sie sind somit freie Güter und nicht Eigentum der Medienstiftungen. Dabei handelt es sich ausschließlich um solche Produkte, die im Auftrag der Medienstiftungen produziert worden sind, bzw. um solche, für die eine Medienstiftung die Exklusivrechte innehat. Sobald diese Produkte einmal ausgestrahlt wurden, müssen sie für jeden Bürger frei zugänglich gemacht werden. Programme dürfen nur in ihrer Gänze übernommen werden.

Implikationen des technologischen Wandels

Unsere Vision: Die verschiedenen Übertragungswege digitaler Medien werden sich immer weiter annähern und teilweise verschmelzen. Die größeren Kapazitäten ermöglichen einen freieren Zugang für eine Vielzahl von Anbietern. Den Bürgern muss ein diskriminierungsfreier Zugang zu den inhaltlichen Angeboten ermöglicht werden.

Eine ungekannte Vielzahl von Medien prägt die Medienlandschaft der Zukunft. Zugleich werden alte und neue Medien zunehmend über einheitliche Transportwege dem Benutzer angeboten. Diese gleichzeitige Divergenz und Konvergenz kennzeichnet den sich abzeichnenden technologischen Wandel. Die Verwaltung und Regulierung knapper Übertragungskapazitäten gehören im digitalen Medienzeitalter der Vergangenheit an.

Dennoch orientiert sich der heutige Rechtsrahmen für Medien noch weitestgehend an der analogen Medienwelt und ist nicht mehr zeitgemäß. Den neuen Entwicklungen muss auch medienpolitisch und -rechtlich Rechnung getragen werden. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die wirkliche Struktur der zukünftigen Medienlandschaft heute noch nicht absehbar und im beständigen Wandel ist. Um adäquat auf die Entwicklung der Medienlandschaft in der Zukunft reagieren zu können, muss die Medienpolitik in erster Linie gleiche Inhalte gleich behandeln und darf nicht länger vordergründig nach der Übertragungsart differenzieren.

Netze

Die Übertragung verschiedener Dienste auf einem einheitlichen Transportkanal für Medien und Telekommunikation erfordert einen diskriminierungsfreien Zugang zu diesem Übertragungsweg. Nur so kann sowohl um Inhalte und Zugangstechnologie ein Wettbewerb entstehen, der Effizienz und Vielfalt sichert. Eine strikte Trennung zwischen dem Betrieb des Teilnehmerzugangs und der Bereitstellung von Inhalten kann diesen Zugang gewährleisten, die sogenannte Netzneutralität ist aufrechtzuerhalten.

Das analoge Radionetz wird auf längere Sicht nicht digitalisiert werden. Bei diesen stark eingeschränkten Sendeplätzen ist zukünftig darauf zu achten, dass der öffentlich-rechtliche Hörfunk nicht mehr Frequenzen als nötig belegt und somit keine Frequenzen für private Anbieter blockiert.

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