05.06.2022

Her body, Her choice, der Staat im Uterus

Präambel

Wir Junge Liberale erachten das Recht auf und den freien Zugang zu  Schwangerschaftsabbrüchen als einen der wichtigsten gesellschaftlichen Fortschritte  der letzten Jahrzehnte. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft vollständig  auszutragen oder sie abzubrechen ist eine grundsätzliche Frage des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. Auch im 21. Jahrhundert erleben wir in westlichen  Staaten Entwicklungen, die den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen massiv erschweren  – so beispielsweise in Teilen der USA oder mit Polen gar in einem EU-Mitgliedstaat.  Für uns ist klar, dass es gilt, in Deutschland ähnliche Entwicklungen mit aller Kraft zu unterbinden und gleichzeitig den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für Frauen zu verbessern. Es stellt sich unserer Auffassung nach nicht die Frage, ob Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ermöglicht wird oder nicht – denn auch ein Verbot von  Abtreibungen führt nicht dazu, dass diese unterbleiben, sondern ausschließlich dazu,  dass diese unter katastrophalen Bedingungen und nicht nach den Regeln ärztlicher  Kunst durchgeführt werden.

In Deutschland geht die Zahl der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche als Leistung  anbieten, seit Jahren kontinuierlich zurück. Diese Entwicklung ist zum Teil so  drastisch, dass Frauen, die einen Abbruch wünschen, enorm weite Fahrtstrecken auf sich nehmen müssen, um diesen zu erhalten. Weiterhin ist die Auswahl an verfügbaren  Methoden hierdurch erheblich eingeschränkt. Wir Junge Liberale erachten diesen  Zustand für nicht hinnehmbar.

Wir erkennen die Schwierigkeit der Abwägung zwischen dem Recht auf Leben, das nach  ständiger Rechtsprechung auch auf das ungeborene Leben Anwendung findet, einerseits  und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau andererseits. Wir sind aber der Auffassung,  dass in der derzeitigen Rechtslage ein Übergewicht zu Lasten eben dieses  Selbstbestimmungsrechts gegeben ist und sprechen uns daher für Reformen nach den  folgenden Leitlinien aus.

Schwangerschaftsabbrüche als Teil der ärztlichen Ausbildung

Wir halten es für erforderlich, angehende Ärzte bereits in der Ausbildung mit dem  Thema in Kontakt zu bringen. Dazu sollen grundsätzliche Methoden und die  Rahmenaspekte von Schwangerschaftsabbrüchen zukünftig als Pflichtinhalt in die  Curricula des Studiums der Humanmedizin an allen deutschen Universitäten aufgenommen  werden. Hierbei lehnen wir Ausnahmen für Universitäten in nichtstaatliche  Trägerschaft ausdrücklich ab.

Eine tiefergehende Beschäftigung mit der Thematik ist weiterhin in der Ausbildung von  Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erforderlich. Hierzu sollen alle  umgebenden Aspekte (medizinisch, rechtlich, soziokulturell, anderweitig  gesellschaftlich) eingehend thematisiert werden und die Kompetenz zur praktischen  Durchführung vermittelt werden.

Wir erachten hierbei auch für angemessen, zur Erlangung dieser ärztlichen Zusatzqualifikation für Schwangerschaftsabbrüche praktische Erfahrung im Bereich von Schwangerschaftsabbrüchen vorauszusetzen, die beispielsweise durch Arbeitserfahrung in derartigen Einrichtungen erlangt werden kann.

Initiativen an deutschen Universitäten, welche versuchen, Studierenden der  Humanmedizin die Thematik näher zu bringen und im Rahmen der sich bietenden  Möglichkeiten auch praxisnahe Übungen anzubieten, begrüßen wir ausdrücklich. Wir  sprechen uns dafür aus, derartige Projekte zu fördern und fordern die medizinischen  Fakultäten auf, die Zusammenarbeit mit ihnen zu intensivieren, um ein möglichst  breites Angebot der Beschäftigung mit Schwangerschaftsabbrüchen zu schaffen.

Versorgungslage

Der Versorgungsauftrag hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen fällt derzeit nach  Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes den Ländern zu, wird jedoch nicht  tiefergehend konkretisiert. Wir fordern deshalb, dass die Bundesärztekammer einen Versorgungsschlüssel als Untergrenze erarbeiten soll, nach dem ein den Umständen angemessenes Angebot an Schwangerschaftsabbrüchen definiert wird. Den Landesärztekammern soll Spielraum  gegeben werden, diesen Versorgungsschlüssel regionalspezifisch anzupassen und zu  konkretisieren. Die Bundesländer sollen auch zukünftig für die tatsächliche Umsetzung  Sorge tragen.

Wir erachten es weiterhin für erforderlich, im Falle einer deutlichen Unterschreitung dieses Versorgungsschlüssels konkrete Maßnahme zu ergreifen, um die praktische Verfügbarkeit zu sichern.

Hierfür sollen medizinische Einrichtungen in öffentlicher Trägerschhaft auf einen höheren Anteil an beschäftigten Ärztinnen und Ärzten hinwirken, die sich bereit erklären, Abrüche durchzuführen. Die Nichtverpflichtung von Ärztinnen und Ärzten, gegen ihre Überzeugung Abbrüche durchzuführen, bleibt unberührt.

Um eine dauerhafte Entspannung der Lage zu erreichen, sehen wir die Länder in der  Pflicht, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere in unterversorgten Gebieten  die Ansiedlung von Ärzten mit entsprechendem Angebot zu fördern. So kann  beispielsweise eine Förderung der Ausbildung von Medizinstudierenden, die sich  bereiterklären, sich zum Facharzt weiterzubilden und Abbrüche in einer  unterversorgten Region für einen festgelegten Zeitraum anzubieten, angedacht werden. Sonderkündigungsrechte von Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft gegenüber konfessionellem ärztlichen Personal, welches sich bereit erklärt, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, sind einzuschränken.

Um Hürden zur Inanspruchnahme konsequent abzubauen, fordern wir weiterhin,  Schwangerschaftsabbrüche in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung  aufzunehmen. Von der Konstenfreiheit sollen auch schwangere Personen erfasst sein, die noch keinen Zugang zu der gesetzlichen Krankenversicherung erlangen konnten, wie in besonderen Konstellationen etwa Geflüchtete. Leistungen, die anstelle eines Schwangerschaftsabbruchs (Adoption,  vertrauliche Geburt etc.) in Betracht kommen, wollen wir Schwangeren weiterhin  ermöglichen. Gerade eine zeitige, umfassende Aufklärung, u.a. im Rahmen des  Schulunterrichts kann dazu beitragen, dass diese Maßnahmen bereits bekannt sind und  mit höherer Wahrscheinlichkeit in Anspruch genommen werden.

Abtreibungen als Materie des Strafrechts

Schwangerschaftsabbrüche sind nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich rechtswidrig,  wobei in eng definierten Ausnahmefällen Straffreiheit gewährt oder eine  Rechtfertigung der Beteiligten angenommen wird. Wir Junge Liberale erachten diese  Detailbetrachtung nicht für Haarspalterei, sondern im Gegenteil für eine essenzielle  Frage der rechtlichen Behandlung von Abtreibungen. Wir fordern deshalb eine Umkehr  dieses Prinzips, sodass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich legal sind und ausschließlich die Konstellationen, die im Endeffekt tatsächlich zu einer Bestrafung führen können, vom Tatbestand umfasst sind.

Die andauernde Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 219a  StGB hat nicht zu einer sinnvollen Veränderung der Rechtslage geführt. Noch immer  werden Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, völlig unnötig  kriminalisiert. Wir fordern deshalb die Streichung des § 219a StGB.

Voraussetzungen für Legalität von Schwangerschaftsabbrüchen

Wir möchten an dem derzeitigen System von zweierlei Möglichkeiten zur Begründung  eines Abbruchs festhalten.

Die derzeitige Regelung zur Möglichkeit des Abbruchs einer Schwangerschaft bei  Vorliegen einer medizinischen Indikation soll in ihrer Form beibehalten werden, soll  allerdings um die kriminologische Indikation, welche bisher separat geregelt wird,  erweitert werden.

Weiterhin möchten wir an der Fristenregelung, nach der Schwangerschaften ohne  Vorliegen einer Indikation auf Wunsch der Schwangeren hin abgebrochen werden können,  festhalten. Die derzeitige Frist von 12 Wochen seit Empfängnis halten wir dabei  insbesondere angesichts der Tragweite der zu treffenden Entscheidung und der  angespannten Versorgungslage für unzureichend und fordern eine Ausweitung auf 16 Wochen seit Empfängnis.

Das Erfordernis des Besuchs einer Schwangerschaftskonfliktberatung soll grundsätzlich  entfallen. Ärzte können eine freiwillige Wartezeit von 72 Stunden gewähren, falls dies von der schwangeren Person gewünscht ist. Zudem sollen Ärzte angehalten werden, in Fällen, in denen der Eindruck einer  möglichen seelischen Ausnahmesituation durch den Abbruch entsteht, der Schwangeren  eine psychologische Nachsorge nahezulegen.

Beratung

Damit eine umfassende und zeitnahe Beratung in Konfliktsituationen gewährleistet  werden kann, ist es notwendig, dass es ein ausreichendes Angebot an Beratungsstellen  gibt. Wir fordern daher, dass die Beratungsstellen gerade auf dem Land weiter  ausgebaut werden, mit der Zielmarke, dass keine Schwangere mehr als 30km bis zur  nächsten Beratungsstelle zurücklegen muss. Die Richtlinien zu Beratungsgesprächen bei  Schwangerschaftsabbrüchen sollen zudem grundlegend überarbeitet werden, sodass die  Beratung nicht gezielt auf den Erhalt des ungeborenen Lebens oder die Ausräumung von  Zweifeln am Abbruch ausgerichtet ist, sondern neutral auf die jeweilige Situation  eingeht und Lösungen aufzeigt. Eine Förderung von nichtstaatlichen Beratungsstellen  soll an diese Neutralität geknüpft sein. Um dies festzustellen, sollen die  Beratungsstellen regelmäßig auf ihre Offenheit und Qualität evaluiert werden. Die zum  Teil bereits stattfindenden Hinweise auf Beratungsangebote – nicht nur zur  Konfliktberatung – bei Frauenärzten heißen wir gut und wollen diese wo nötig weiter  ausbauen.

Minderjährige Schwangere

Wir setzen uns für eine vollständige Entscheidungsfreiheit mit Vollendung des 16.  Lebensjahres ein. Bei jüngeren Schwangeren über 14 Jahren soll die geistige Reife  nach ärztlichem Ermessen unwiderleglich festgestellt werden. Bei Schwangeren vor  Vollendung des 14. Lebensjahres sind die Erziehungsberechtigten über die Situation zu  benachrichtigen. Stehen der Wunsch der Schwangeren und der Wunsch der Eltern einander  in solch einem Fall gegenüber, soll es für die Schwangere durch Anrufung des  Familiengerichts im Eilverfahren möglich sein, ihre eigene Reife für diese  Entscheidung feststellen zu lassen, andernfalls entscheiden die Eltern im Rahmen  ihrer elterlichen Sorge. Die Vermittlung von Mediationsangeboten, beispielsweise  durch Sozialarbeiter, soll in solchen Fällen angeboten werden.

Prävention von Schwangerschaftskonflikten

Die beste ungewollte Schwangerschaft ist die, die gar nicht erst entsteht – umso  wichtiger ist eine intensive Sexualaufklärung. Wir setzen uns dafür ein, dass der  Aufklärungsunterricht über die gesamte Schulzeit hinweg in jeweils altersgerechter  Form stattfindet. In diesem Rahmen soll bei der Behandlung von Schwangerschaft auch  über Schwangerschaftsabbrüche durch externes Fachpersonal aufgeklärt werden. Auch auf Beratungsangebote und  Alternativen zu einem Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft soll für den  Ernstfall hingewiesen werden, ebenso soll der Abbau von Stigmata und Hemmschwellen  gegenüber der Thematik und der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten ein Ziel des  Aufklärungsunterrichts sein.

Interessenskollisionen

Nicht selten finden Demonstration und Darbietungen, die sich gezielt gegen  Schwangerschaftsabbrüche richten, in unmittelbarer Nähe zu entsprechenden  Einrichtungen statt; teilweise werden Betroffene und Personal dabei in verschiedener  Form belästigt oder bedrängt.

Hier kommt es zu einer Kollision von widerstreitenden Interessen, welcher nur nach  sorgfältiger Abwägung auflösbar ist. Wir Junge Liberale sind aber davon überzeugt,  dass derartige Aufeinandertreffen die Situation für Betroffene unnötig erschweren mit  einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebs der Einrichtung einhergehen. Wir  fordern deshalb, Versammlungen, die sich speziell gegen Abtreibungen richten, im  Umfeld von Einrichtungen, in denen sie durchgeführt werden, während deren Öffnungszeiten nur unter angemessenen Auflagen (bspw. angemessene Abstände zu den betroffenen Einrichtungen) zuzulassen. Deren Einhaltung ist  selbstverständlich zu kontrollieren und sicherzustellen. Hierzu sollen die  Versammlungsgesetze des Bundes und der Länder, sofern im Einzelfall erforderlich, um  entsprechende Befugnisse für die zuständigen örtlichen Behörden ergänzt werden. Ein  pauschales Verbot von derartigen Versammlungen oder Aktionen lehnen wir jedoch ab –  Leitlinie soll der Schutz der Betroffenen vor unangemessener Belästigung sein. Ist  diese ausgeschlossen, darf der uneingeschränkten Ausübung von Grundrechten im Rahmen solcher Veranstaltungen nichts im Weg stehen.

Recht auf Schwangerschaftsabbruch global schützen

Wir wollen, das Recht auf und den freien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in ganz Europa, aber auch weltweit schützen. Deshalb setzen wir uns für die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie zur UN-Frauenrechtskonvention ein, dass den Vertragsstaaten verbindliche Mindeststandards vorschreibt.

 

 

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