Die Jungen Liberalen lehnen ein Kopftuchverbot für Schülerinnen ab. Es ist nicht Aufgabe des Staates, eine Kleiderordnung durchzusetzen.
Der Staat besitzt in keiner seiner Erscheinungsformen die Befugnis, vom Bürger ein bestimmtes Denken in religiösen oder weltanschaulichen Fragen zu fordern. Daher ist es erst recht versagt , einer solchen Forderung durch Einsatz staatlicher Zwangs- oder auch nur Lenkungsmittel Nachdruck zu verschaffen.
Die Religionsfreiheit erstreckt sich nicht nur auf die innere Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten.
Dazu gehört auch das Recht der Einzelnen, ihr gesamtes Verhalten an den Lehren ihres Glaubens auszurichten und dieser Überzeugung gemäß zu handeln, also glaubensgeleitet zu leben, dies betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze.
Einzig und alleine die Wahrung des Schulfriedens kann keine Grundlage für einen solch schweren Eingriff in die Religionsfreiheit darstellen.
Für die Jungen Liberalen steht völlig außer Frage, dass niemand zum Tragen eines Kopftuches oder zur Vornahme anderer religiöser Handlungen gezwungen werden darf. Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass gegen den erklärten Willen der Kinder seitens der Eltern gehandelt wird, sind die Schulen aus Sicht der Jungen Liberalen in der Pflicht, einzuschreiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.