Für einen unkomplizierten Start in das Erwachsenenleben ist eine faktische finanzielle Gleichstellung von unterhaltsberechtigten Kindern nötig. Kinder aus Trennungsverhältnissen dürfen keine Nachteile gegenüber Kindern aus einem intakten Elternhaus haben. Eine langfristig angelegte Planung des Jugendamtes, welche mit einbezieht, dass sich das Kind ab dem 18. Lebensjahr selbst um Unterhaltsregelungen kümmern muss, ist Voraussetzung für einen geregelten Eintritt in die Volljährigkeit. Daraus resultiert die Verpflichtung des Jugendamts, das Kind schon im Vorfeld bei Unterhaltsstreitigkeiten zu beraten, zu informieren und zu unterstützen.
Wir fordern eine rechtliche Gleichstellung von unterhaltsberechtigten und BAföG-beziehenden Kindern in Hinsicht auf einen möglichen Nebenverdienst. Es muss auch ohne Abzüge beim Unterhalt möglich sein, einen 450-Euro-Job für Unterhaltsberechtigte auszuüben. Der Kindesunterhalt soll sich am Einkommen der Eltern orientieren.
Es soll für Kinder vereinfacht werden, ihre Eltern im Eilverfahren auf Unterhalt zu verklagen. Dies soll möglich sein, sobald ein geregeltes Alltagsleben existenziell bedroht ist, selbst wenn die unterhaltspflichtigen Eltern Zahlungen leisten, damit aber unter dem Bedarf des Kindes liegen.