10.10.2014

Für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem, das seinen Namen verdient

Präambel
Die Europäische Union ist ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Sie hat sich der vollständigen sowie uneingeschränkten Anwendung der Genfer Konvention und humanitärer Werte verpflichtet, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Offene Grenzen und Freizügigkeit machen einen gemeinsamen Ansatz zur Flüchtlingspolitik erforderlich. Entsprechend beschloss der Europäische Rat bereits 1999 in Tampere, auf ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) hinzuwirken. In den 15 Jahren seitdem entstanden zwar zahlreiche Programme, Positionspapiere, Verordnungen und sogar ein European Asylum Support Office auf Malta. Von einem gemeinsamen System ist die EU allerdings nach wie vor weit entfernt. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich endlich aktiv für die Komplettierung des GEAS einzusetzen. Insbesondere sind notwendig:
Flüchtlingsschutz in der EU-Verfassung
Die Grundlagen für die Gewährung von Flüchtlingsschutz und nachrangigem Schutz sollen bei der Formulierung der EU-Verfassung im Rahmen der Grund- und Menschenrechte aufgenommen werden.
Ausbau des European Asylum Support Office (EASO) zu einer Europäischen Asylbehörde
EASO soll unabhängig vom Aufenthaltsort eines Asylbewerbers auf Basis gemeinsamer, und transparenter Herkunftsländerinformationen über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder adäquaten subsidiären Schutz entscheiden. Idealerweise gehen die die nationalen Asylbehörden mit ihren dezentralen Standorten und ihren Mitarbeitern in dieser Behörde auf. Der Sitz der Behörde ist in Brüssel.
Schaffung gemeinsamer und hoher Standards bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Insbesondere die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern und eine dezentrale Unterbringung mit Zugang zu einem gewissen Maß an Infrastruktur müssen zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Inhaftierungsmöglichkeiten zur Erleichterung des Asylverfahrens und einer späteren möglichen Abschiebung sind explizit auszuschließen. Die Bereitschaft zu Arbeit und Integration sollen durch einen Zugang zum Arbeitsmarkt nach spätestens sechs Monaten und einen Anspruch auf Teilnahme an nationalen Integrationsmaßnahmen unterstützt werden. Für minderjährige Asylbewerber oder Angehörige von Asylbewerbern sollten die nationalen Regelungen zum Schulzugang gelten. Zum Lastenausgleich ist ein Verteilsystem nach deutschem Vorbild (Königsteiner Schlüssel) auf Basis der Bevölkerungszahl einzuführen.

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