12.05.2022

Freies Netz für freie Bürger! v2.020

Das freie Internet ist in Gefahr. Aktuell gibt es auf deutscher, und ganz besonders auf europäischer Ebene Vorhaben, die die Freiheit des Internets stark gefährden könnten. Die Gesetzesvorhaben sind dabei unterschiedlich weit fortgeschritten. Dennoch stellen wir uns gegen all diese Vorhaben, die jedes für sich, aber besonders in der Gesamtkombination, abzulehnen sind.

Im Einzelnen geht es uns um die nationale Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie, die geplante Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalten (TERREG) und die Beschlussvorlage für den Rat der Europäischen Union für ein Verschlüsselungsverbot.

1. Uploadfilter verhindern: Nationale Umsetzung der Urheberrechtlinie

In Anbetracht der massiven Proteste gegen die Verabschiedung der neuen Urheberrichtlinie (200.000 Deutschlandweit vor der Europawahl 2019) haben deutsche Politiker von CDU & SPD versprochen, in der deutschen Umsetzung der Richtlinie auf sog. Uploadfilter zu verzichten. Auch der Koalitionsvertrag von CDU/SPD beinhaltet die Passage: “Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu “filtern”, lehnen wir als unverhältnismäßig ab“. Dies wurde von Experten als unrealistisch bewertet, da eine rechtsgetreue Umsetzung der Verpflichtung zur künftigen Sperrung gemeldeter Inhalte ohne eine Filtermöglichkeit beim Upload als nicht realistisch erachtet wird. Tatsächlich enthält der Entwurf für das “Urheberrechts -Diensteanbieter-Gesetz – UrhDaG” nun eine solche Lösch- & Sperrverpflichtung, welche einen Mechanismus zur Überprüfung der Legitimität erfordert, also einen Uploadfilter.

Dies lehnen wir weiterhin aus folgenden Gründen ab:

Ein großes Problem einer Filterpflicht ist, dass sie von privaten Unternehmen verlangt, komplexe Grundrechtsprobleme zu lösen. Eine Software kann nicht

zwischen freier Meinungsäußerung und echter Urheberrechtsverletzung unterscheiden. Dabei wird die Verantwortung für ein gesamtgesellschaftliches und juristisches Problem auf die Plattformen abgewälzt. Privatunternehmen werden für die Wahrung von Grundrechten verantwortlich gemacht. Der Schutz der Meinungsfreiheit ist nicht das eigentliche Geschäftsinteresse der Plattformen und es ist anzunehmen, dass es durch die drohenden Sanktionen zu einem Overblocking kommt.

Es besteht ein Missverhältnis der Rechte und Pflichten von Nutzern gegenüber denen der der Rechteinhaber bei den Konsequenzen bei Missbrauch der durch den Entwurf garantierten Rechte fort. Nutzer müssen für die wiederholte missbräuchliche Kennzeichnung als erlaubte Nutzung temporär gesperrt werden. Missbraucht dagegen ein Rechtsinhaber seine Lösch- und Sperrrechte wiederholt, passiert quasi nichts. �Damit ist der Anreiz für Rechteinhaber, beim Versenden von Löschanweisungen an die Plattformen Sorgfalt walten zu lassen, zu klein.

Durch Uploadfilter, entsteht eine große Einstiegshürde in den Markt für neue Plattformen. Falls die Entwicklung eines Filters mit so wenigen falsch-positiven Meldungen möglich ist, dass die Vorgaben dieses Entwurfs eingehalten werden können, wird dies mit extrem hohen Kosten verbunden sein. Ein Todesstoß für StartUps.

Eine Filter-Software dieser Komplexität erfordert letztlich zwingend Machine- Learning Algorithmen, die enorme Datenmengen zum Trainieren brauchen, bis sie halbwegs brauchbare Ergebnisse liefern. Diese Datenmengen besitzen nur die bereits existierenden Plattformen. Diese Reform wird, egal in welcher Umsetzung, massiv das Monopol von Google und Facebook stärken.

Wir unterstützen die Bestrebungen des Justizministeriums zur Einführung einer Bagatellschranke im Urheberrecht – dies könnte zwar die sog. “Meme-Kultur” retten, hilft aber nicht über eine schlechte Umsetzung der Richtlinie hinweg. Aus dem Unvermögen, ein Urheberrecht für ein digitales Zeitalter zu gestalten, ist die Unmöglichkeit geworden, eine schlechte Richtlinie sinnvoll umzusetzen. Wir erkennen das Bemühen an, auch die Nutzerrechte mit einzubeziehen. Jedoch ist der Ansatz ungeeignet und wird daher in dieser Fassung von uns abgelehnt.

2. Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TERREG)

Noch keine allzu große mediale Aufmerksamkeit hat das Vorhaben zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalten (TERREG). Diese Verordnung braucht, wenn sie auf europäischer Ebene das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, keine nationale Umsetzung, sondern entfaltet sofort ihre Wirkung für die gesamte EU, welches die Brisanz ungemein erhöht.

Auch hier möchte man automatische Filter als Lösung gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte

durchsetzen – das hat sich im Grundatz auch nach den Trilog-Verhandlungen nicht geändert. Daneben soll es zu sehr kurzen Löschfristen kommen – bei der Schnelllöschung bleibt den Netzwerken gerade mal 1 (eine!) Stunde Zeit Inhalte zu löschen. Da teils hohe Strafen bei Nichtbefolgung drohen, werden Unternehmen eher geneigt sein präventiv eher zu viel und zu schnell zu löschen. Einschränkungen von Meinungsfreiheiten sollten jedoch immer erst gründlich geprüft werden. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass Uploadfilter fälschlicherweise auch journalistische Beiträge oder Beiträge von NGOs über Terror-Berichterstattung gelöscht werden, was auch eine Gefahr für die Pressefreiheit darstellt.

Bei TERREG geht es nicht nur um terroristische Inhalte sondern auch sonstige Unterstützung terroristischer Gruppen. Das klingt zunächst nicht problematisch, wird es aber dann, wenn über TERREG nationale Behörden terroristische Inhalte auch in anderen europäischen Ländern löschen können. Die Definition über terroristische Organisationen in Europa durchaus auseinander geht. So betrachtet Spanien die Separationsbewegungen von Katalonien als terroristisch, Ungarn betrachtet Umweltschützer als „Öko-Terroristen“ und in Griechenland geht es um Teile der Seenotrettung, die als “terroristisch” bezeichnet werden. Zwar sollen die nationalen Behörden des jeweils betroffenen Landes Mitspracherecht haben, aber die Gefahr von Missbrauch liegt auf der Hand.

Wegen dem allen sehen wir die Verabschiedung von TERREG, die noch in diesem Jahr geplant ist, aus den oben bereits genannten Gründen extrem kritisch. Auch der (vermeintliche) Kampf gegen terroristische Inhalte rechtfertigt das Instrument der Zensur nicht. Wir lehnen diese Verordnung – und jedes ähnliche Vorhaben – deshalb ab.

3. Beschlussvorlage für den Rat für ein Verschlüsselungsverbot

Ganz am Anfang befindet sich das Verfahren für ein europäisches “Verschlüsselungsverbot”. Trotz massiver Proteste aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik halten die EU-Innenminister an dem Plan fest, die Beihilfe von Dienstanbietern wie Apple, Facebook, Google, Threema, Signal oder WhatsApp zum Entschlüsseln zu fordern.

Unter deutscher Ratspräsidentschaft, wurde nach dem Terroranschlag von Wien innerhalb von fünf Tagen eine beschlussfertige Vorlage für den Rat zusammengezimmert, die vorsieht, dass man in Zukunft auch Ende-zu-Ende verschlüsselte Nachrichten mitlesen können muss.

Das geht nur, wenn die Messenger-Dienste den Sicherheitsbehörden einen “Generalschlüssel” aushändigen würden, diese Nachrichten durch Man-In-The-Middle Attacken (MITM) mitlesen zu können. Es geht also um ein generelles Verbot der Verschlüsselung gegenüber dem Staat. Verschlüsselte Kommunikation im europäischen Netz wäre dadurch für normale Bürger kaum noch möglich. Technisch versierte Kriminelle und Terroristen könnten jedoch weiterhin verschlüsselt (z.B. durch eigene Generierung von Schlüssel für asymmetrische Verschlüsselungsverfahren wie RSA) und anonym (z.B. via Onion Routing/TOR) kommunizieren.

Generalschlüssel bergen zudem auch immer das Risiko des Missbrauchs. Letzten Endes könnte es sehr gut dazu kommen, dass Terroristen selbst in den Besitz der Fremdschlüssel gelangen. Dadurch wäre ein solches Gesetz sogar kontraproduktiv und würde Terrorismus nicht nur nicht bekämpfen, sondern könnte neue Arten des Terrorismus sogar noch erst ermöglichen. Darüber hinaus wäre ein Briefgeheimnis im Internet de facto abgeschafft.

Wir Junge Liberale lehnen derartige Vorhaben entschieden ab und fordern stattdessen ein Recht auf Verschlüsselung! Terrorismus und andere Formen schwerster Kriminalität müssen konsequent bekämpft werden können, Hintertüren in Kommunikationsdiensten können dafür aber nicht die Lösung sein. Wer Verschlüsselungen aufweicht, schwächt die IT-Sicherheit insgesamt. Wir fordern dabei auch, dass Telekommunikations- und Telemedienanbieter gesetzlich verpflichtet werden sollen, ihre Dienste standardmäßig abhörsicher (Ende-zu-Ende verschlüsselt) anbieten. Nur so gewährleisten wir effektiven Grundrechtsschutz auch in Zukunft im Netz. Alle Experten haben in einer Anhörung im Januar diesen Jahres im Bundestag ein Recht auf Verschlüsselung befürwortet. Wir müssen jetzt auch weiter entschlossen für diese Forderung kämpfen.

Den Vorstoß der EU-Kommission, sogenannte Chat-Kontrollen einzuführen, lehnen wir ab.

Weitere Beschlüsse

04.04.2024

Freie Wahl an der Tankstelle – Oligopol verhindern!

Der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für das Betanken von E-Autos führt aktuell zu einer ähnlichen Oligopolbildung, wie sie von konventionellen Tankstellen...
04.04.2024

Sozialer Klimaschutz mit liberaler Klimadividende

Zum sozialen Ausgleich der steigenden CO2-Bepreisung fordern wir Junge Liberale die Einführung eines liberalen Klimagelds – der Klimadividende. Die soziale...
04.04.2024

Geh doch Blutspenden, wo du willst!

Die Jungen Liberalen wollen Blutspenden einfacher und unbürokratischer gestalten. Dazu wollen wir einen bundesweiten Blutspendeausweis einführen. Der bundesweite Blutspendeausweis soll...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen