14.04.2019

Die kapitalgedeckte Zukunftssicherung – der Einstieg in den Ausstieg aus der umlagefinanzierten Rente

Die Zukunftssicherung eröffnet Chancen

Ein nachhaltiges Rentensystem, das den Lebensstandard der Bürgerinnen und Bürger im Ruhestand auch künftig sichern kann, muss kapitalgedeckt sein. Wir Junge Liberale fordern daher die schnellstmögliche Einführung des Zukunftssicherungssystems, das die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung kurzfristig ergänzt und langfristig ersetzt. Das Zukunftssicherungssystem stellt eine obligatorische und vollständig kapitalgedeckte Komponente der Alterssicherung dar. Im Gegensatz zu Rentenversicherungsbeiträgen, die lediglich von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern umgeschichtet werden, werden Zukunftssicherungsbeiträge am Kapitalmarkt angelegt. Die Bürgerinnen und Bürgern investieren ihre geleisteten Beitragszahlungen in ein Lebenszyklusportfolio, das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingerichtet und verwaltet wird. Das Lebenszyklusportfolio besteht aus einem passiv verwalteten Anleihefonds, einem aktiv verwalteten privaten Beteiligungsfonds und einem teils passiv und teils semiaktiv verwalteten Aktienfonds. Die Anlagen der Fonds sind geographisch wie sektoral breit zu streuen, um Risiken bestmöglich zu diversifizieren. Die Möglichkeiten einer robotergestützten Vermögensverwaltung sollten im Zukunftssicherungssystem genutzt werden, sofern sie den Anlagegrundsätze nicht zuwiderlaufen. Die Anlagegrundsätze des Zukunftssicherungssystems werden vom Gesetzgeber spezifiziert, um deren breite gesellschaftliche Akzeptanz und langfristige Orientierung zu gewährleisten. Die Anlagestrategien der im Lebenszyklusportfolio enthaltenen Fonds werden hingegen ausschließlich von der vermögensverwaltenden Gesellschaft formuliert. Sowohl die Wahl der Finanzinstrumente als auch die entworfenen Anlagestrategien sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität zu überprüfen und zu genehmigen. Die hohen Summen, die im Rahmen des Zukunftssicherungssystems regelmäßig investiert werden, reduzieren die Vermögensverwaltungs- und Transaktionskosten für den Einzelnen erheblich. Die jahrzehntelangen und breit gestreuten Kapitalmarktanlagen federn temporäre Abschwünge ab und eröffnen Renditechancen.

Die Zukunftssicherung ist individuell 

Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält ab Geburt ein individuelles Wertpapierdepot im Zukunftssicherungssystem, in das die Zukunftssicherungsbeiträge eingezahlt werden. Die obligatorischen Beitragszahlungen, die aufgrund der Rentenversicherungspflicht zu entrichten sind, fließen in das Lebenszyklusportfolio. Die Allokation innerhalb des Lebenszyklusportfolios orientiert sich am Lebensalter des Beitragszahlers. Bis einschließlich des 55. Lebensjahres werden alle obligatorischen Zukunftssicherungsbeiträge im Aktienfonds und privaten Beteiligungsfonds angelegt. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird das Anlagevermögen inklusive der thesaurierten Gewinne schrittweise bis zum Eintritt in den Ruhestand in den Anleihenfonds umgeschichtet. Da es im Zukunftssicherungssystem kein starres, politisch festgesetztes Renteneintrittsalter gibt, muss der vermögensverwaltenden Gesellschaft das geplante Ruhestandsdatum mindestens 24 Monate im Voraus mitgeteilt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Volatilität im Wertpapierdepot rechtzeitig reduziert werden kann. Darüber hinausgehende freiwillige Beiträge können nach Belieben in jede gewünschte Form der Altersvorsoge und mit jeder gewünschten Anlagestrategie investiert werden. Die obligatorischen und freiwilligen Zukunftssicherungsbeiträge können bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Veranlagungszeitraum und unabhängig von weiteren Vorsorgeaufwendungen zu 100 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Im Zukunftssicherungssystem kann das individuelle Wertpapierdepot jedoch frühestens ab dem 60. Lebensjahr aufgelöst werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Alterseinkünfte mindestens eine langfristige Versorgung auf Höhe der Grundsicherung erwarten lassen.

Die Zukunftssicherung ist verlässlich

Bis zur Einführung des neuen liberalen Bürgergelds ist das Minimalziel des Zukunftssicherungssystems, eine Leibrente in Höhe des Grundsicherungsniveaus zu erreichen. Beim Eintritt in den Ruhestand wird daher der Teil des kumulierten Anlagevermögens zwangsweise verrentet, der einen lebenslangen Zahlungsstrom auf Grundsicherungsniveau gewährleistet. Dies kann über das gewählte Finanzdienstleistungsinstitut oder einen Versicherungsdienstleister erfolgen. Der Teil des kumulierten Anlagevermögens, der nicht zur Erzielung der Grundsicherung versteigert werden muss, kann ebenfalls verrentet oder ausgezahlt werden. Die Renten sind nachgelagert nach dem individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern. Bei Auszahlung des Anlagevermögens sind die Hälfte der Erträge, das heißt die Differenz zwischen der Auszahlungssumme und den Zukunftssicherungsbeiträgen, dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen.

Die Zukunftssicherung beginnt ab der Geburt

Das Wertpapierdepot im Zukunftssicherungssystem, das automatisch zum Zeitpunkt der Geburt eingerichtet wird, enthält einen Startbonus in Höhe von 20.000 Euro. Hierdurch partizipiert jede Bürgerin und jeder Bürger von Anfang an am Kapitalmarkt, mindestens jedoch 60 Jahre. Der Startbonus ist aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Er jedoch nicht geschenkt, sondern ein Darlehen, welches je nach individueller Leistungsfähigkeit im Laufe des Erwerbslebens verzinst mit der Inflationsrate zurückgezahlt werden muss. Die Tilgung erfolgt automatisiert über die Zukunftssicherungsbeiträge. Die durch den Startbonus erzielten Erträge verbleiben bis zur Auflösung des Wertpapierdepots im Zukunftssicherungssystem. Können die 20.000 Euro inklusive Zinsen innerhalb des Zeitraums von mindestens 60 Jahren nicht zurückgezahlt werden, wird der Betrag mit Steuermitteln getilgt. Mit der Einführung des Startbonus endet zugleich die Zulagenförderung für neu abgeschlossene Riester- und Rürupverträge. Bis zur Erlangung der uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit wird das Lebenszyklusportfolio durch die gesetzlichen Vertreter gem. § 1629 Abs. 1 S. 1 BGB verwaltet.

Einen Anspruch auf diesen Startbonus hat jedes Neugeborene mit deutscher Staatsbürgerschaft und jedes Neugeborene ohne deutsche Staatsbürgerschaft, das über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt. Wer nicht von Geburt an, sondern erst im Laufe seines Lebens einen unbefristeten Aufenthaltstitel erwirbt und zu einem anspruchsberechtigten Jahrgang gehört, ist anspruchsberechtigt, sobald er über zuvor genannten Aufenthaltstitel verfügt.

Ein Missbrauch des Startbonus ist dabei strikt zu unterbinden. Wer seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verliert oder auch als deutscher Staatsangehöriger dauerhaft außerhalb der Bundesrepublik lebt, muss den Startbonus grundsätzlich umgehend und zzgl. eines marktüblichen Zinssatzes zurückzahlen. Erfolgt dies nicht freiwillig, hat eine direkte Befriedigung aus dem Lebenszyklusportfolio zu erfolgen.

Das Lebenszyklusportfolio ist vor dem Zugriff der §§ 1601 ff. BGB (Unterhaltspflicht) und dem AGB-Pfandrecht nach Nr. 14 der Banken-AGB geschützt. Sozialhilfe (und Vergleichbares, wie bspw. BAföG oder liberales Bürgergeld) darf nicht mit Verweis auf bestehendes Altersvorsorgevermögen versagt werden.

Wir Junge Liberale wollen, dass die Lasten des Einstiegs in den Ausstieg aus der umlagefinanzierten Rente zwischen den Generationen möglichst gleichverteilt sind. Daher löst das kapitalgedeckte Zukunftssicherungssystem die umlagefinanzierte Rentenversicherung schrittweise über einen Zeitraum von 30 Jahren ab. Die Beiträge zur Alterssicherung werden während dieses Übergangszeitraums sowohl weiterhin über das Umlageverfahren des Rentenversicherungssystems umgeschichtet als auch über das Anlagevehikel des Zukunftssicherungssystems investiert. Der Anteil des Beitrags, der in die gesetzliche Rentenversicherung fließt, schmilzt jedes Jahr ab, während der Anteil, der in das obligatorische Zukunftssicherungssystem fließt, jedes Jahr steigt. Der Zukunftssicherungsbeitragssatz steigt im Zeitverlauf jedoch nicht linear, sondern exponentiell an. Auf diesem Wege nimmt die jetzige Rentnergeneration kurzfristig niedrigere Renten in Kauf, während die derzeitige Beitragszahlergeneration auf künftige Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet. Stattdessen wird vermehrt Kapital über das Lebenszyklusportfolio angelegt. Ein Teil der hieraus resultierenden Erträge wird im Übergangszeitraum umgeschichtet, um das umlagefinanzierte Rentensystem zu stabilisieren. Die jetzige Beitragsgeneration verzichtet somit auf einen Teil ihrer potentiellen Renditen. Gleichzeitig profitiert diese Generation von steuerlich absetzbaren Zukunftssicherungsbeiträgen, über die sie sich zu günstigeren und chancenträchtigeren Konditionen im Vergleich zu staatlich geförderten oder anderen privaten Altersvorsorgeprodukten absichern können.

Die erwirtschaftete Rücklage soll nur in Ausnahmefällen vererbbar sein und grundsätzlich im Todesfall an den Staat fallen, um die Abwicklung des umlagebasierten Rentensystem zu finanzieren. Lediglich unterhaltsberechtigte Hinterbliebene (Kinder, Ehepartner, Mitglieder einer Verantwortungsgemeinschaft) dürfen auf das Kapital zugreifen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Erst, wenn die Systemumstellung vollständig abgeschlossen ist, soll auch darüber hinaus eine Vererbbarkeit möglich sein. Auch dann gilt jedoch, dass zunächst die Hinterbliebenen befriedigt werden müssen. Außerdem soll eine angemessene Gebühr erhoben werden, die ausschließlich zur Finanzierung des Startkapitals künftiger Generationen verwendet werden darf.

Die Zukunftssicherung ist maßgeschneidert und fair

Das deutsche umlagefinanzierte Alterssicherungssystem steht vor demographischen Herausforderungen, die mit denen anderer europäischen Länder nicht ohne Weiteres vergleichbar sind. Die Geburtenzahl sinkt kontinuierlich, die Rentnerzahl steigt abrupt und die Rentenbezugsdauer verlängert sich unaufhörlich. Wenn immer weniger Beitragszahler, immer mehr Rentner länger finanzieren, müssen auf Dauer entweder die Beiträge nach oben schießen, die Renten auf ein unwürdiges Niveau sinken oder jedermann bis zu einem unzumutbar hohen Alter arbeiten. Eine doppelte Haltelinie, die das derzeitige System stabilisieren soll, entstammt der politischen Phantasie. Daher ist es unabdingbar und längst überfällig, das Ende der umlagefinanzierten Rente einzuläuten. Gleichwohl wird es einen Übergangszeitraum geben müssen, in dem die umlagefinanzierte Rentenversicherung und die kapitalgedeckte Zukunftssicherung koexistieren.

Der Einstieg in den vollständigen Ausstieg aus der umlagefinanzierten Rente beginnt mit der Rückabwicklung der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren, die Anreize für einen frühzeitigen Ruhestand von Fachkräften der Baby-Boomer-Generation schafft. Da das Budget der gesetzlichen Rentenversicherung stets ausgeglichen sein muss, führt die abschlagsfreie Rente zu höheren Rentenversicherungsbeiträgen. Dies ist sowohl auf die Mehrausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung als auch auf die sinkende Anzahl von Beitragszahlern zurückzuführen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung prognostiziert, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der abschlagsfreien Rente mit 63 um bis zu 0,2 Prozent und aufgrund der Mütterrente um bis zu 0,5 Prozent steigen kann. Über den Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich die abschlagsfreie Rente zudem auf die Rentenhöhe der jetzigen Rentnergeneration negativ aus. Laut einer Berechnung des ifo Instituts sind durch die Rente mit 63 in den Jahren 2014 bis 2016 direkte Mehrausgaben in Höhe von 6,5 Milliarden Euro entstanden. Durch eine Korrektur dieses rentenpolitischen Fehlers können notwendige finanzielle Freiräume für derzeitige und künftige Beitragszahler geschaffen werden, ohne dass Ruheständler Altersarmut befürchten müssen.

Wir Junge Liberale wollen, dass die Lasten des Einstiegs in den Ausstieg aus der umlagefinanzierten Rente zwischen den Generationen möglichst gleichverteilt sind. Daher löst das kapitalgedeckte Zukunftssicherungssystem die umlagefinanzierte Rentenversicherung schrittweise über einen Zeitraum von 30 Jahren ab. Die Beiträge zur Alterssicherung werden während dieses Übergangszeitraums sowohl weiterhin über das Umlageverfahren des Rentenversicherungssystems umgeschichtet als auch über das Anlagevehikel des Zukunftssicherungssystems investiert. Der Anteil des Beitrags, der in die gesetzliche Rentenversicherung fließt, schmilzt jedes Jahr ab, während der Anteil, der in das obligatorische Zukunftssicherungssystem fließt, jedes Jahr steigt. Der Zukunftssicherungsbeitragssatz steigt im Zeitverlauf jedoch nicht linear, sondern exponentiell an. Auf diesem Wege nimmt die jetzige Rentnergeneration kurzfristig niedrigere Renten in Kauf, während die derzeitige Beitragszahlergeneration auf künftige Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet. Stattdessen wird vermehrt Kapital über das Lebenszyklusportfolio angelegt. Ein Teil der hieraus resultierenden Erträge wird im Übergangszeitraum umgeschichtet, um das umlagefinanzierte Rentensystem zu stabilisieren. Die jetzige Beitragsgeneration verzichtet somit auf einen Teil ihrer potentiellen Renditen. Gleichzeitig profitiert diese Generation von steuerlich absetzbaren Zukunftssicherungsbeiträgen, über die sie sich zu günstigeren und chancenträchtigeren Konditionen im Vergleich zu staatlich geförderten oder anderen privaten Altersvorsorgeprodukten absichern können.

Die Zukunftssicherung ist transparent und abwehrbereit

Transparenz schafft Vertrauen. Damit jede Bürgerin und jeder Bürger eine informierte Altersvorsorgeentscheidung treffen kann, fordern wir Junge Liberale die Einrichtung eines digitalen Renteninformationssystems, das die Höhe der zu erwartenden Renten aus betrieblicher, privater und obligatorisch-kapitalgedeckter Altersvorsorge konsolidiert darstellt. Neben der Höhe der bereits geleisteten Zukunftssicherungsbeiträge, sollen Bürger/innen sich über deren Allokation und Wertentwicklung detailliert und tagesaktuell informieren können. Ferner sollen freiwillige Zukunftssicherungsbeiträge online über dieses Renteninformationssystem eingezahlt werden können. Die Authentifizierung erfolgt mit dem neuen Personalausweis. Um ein hohes Maß an Transparenz sicherzustellen, ist eine einheitliche Berechnungsgrundlage der prognostizierten Alterseinkünfte zu schaffen. Zuviel Transparenz schafft jedoch Unsicherheit. Um die Daten von Millionen von Bürgerinnen und Bürger ausreichend zu schützen, wird das digitale Renteninformationssystem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik betrieben. Darüber hinaus wird das gesamte Zukunftssicherungssystem als kritische Infrastruktur eingestuft, um es im Cyberraum vor den Zugriffen Dritter mit entsprechenden Mitteln zu verteidigen.

Bildungsmaßnahmen zur Altersvorsorge

Nur wenige kennen alle unterschiedlichen Arten der Altersvorsorge, sowie ihre Vor- und Nachteile. Daher soll dies in den Schullehrplan aufgenommen werden. Daneben sollen regelmäßige Weiterbildungsangebote geschaffen werden, damit sich jeder über die Arten der Altersvorsorge und ihren Nutzen weiterbilden kann. Hierzu sind staatlich geförderte Anlaufstellen mit unabhängigen Experten zu schaffen, die an die Verbraucherschutzzentralen angedockt werden.

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