12.10.2012

Deutschland. Ohne Schulden. Frei.

I. Die JuLis ziehen die Notbremse
Die Jungen Liberalen weigern sich, einer zunehmenden Verschuldung der öffentlichen Haushalte tatenlos zuzusehen. Die derzeitige Krise des Euroraums verdeutlicht die Gefahr übermäßiger Staatsverschuldung. Das Gros der Schulden ist nicht durch die Bewältigung der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise, sondern durch die unverantwortliche Schuldenpolitik ganzer Politikergenerationen entstanden.
Heute verhindern nicht zuletzt die Zinsausgaben für Altschulden, dass mehr Geld in Bildung, Forschung und Infrastruktur investiert wird. Die Staatsverschuldung hat außerdem negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und steht damit selbst einer Haushaltskonsolidierung über die Einnahmeseite im Weg.
Dies wird durch zwei Aspekte verschärft: Phasen des wirtschaftlichen Wachstums werden nicht zum Abbau der Staatsverschuldung genutzt und angesichts des demografischen Wandels wird die Pro-Kopf-Belastung an Schulden in der Zukunft weiter wachsen. Hinzu kommt eine wachsende versteckte Staatsverschuldung durch defizitäre soziale Versicherungssysteme und Pensionslasten, die in den öffentlichen Haushalten nicht abgebildet werden.
Die Schuldenbremse im Grundgesetz und in den Länderverfassungen ist ein erster Schritt, um diese Entwicklung abzumildern, kann jedoch kein Ersatz für konsequente Sparanstrengungen und ausgeglichene Haushalte sein.
Liberale müssen bei Sparvorschlägen, insbesondere in Zeiten einer Regierungsbeteiligung, Vorreiter sein. Die Jungen Liberalen erwarten daher von der Regierung noch stärkere Anstrengungen bei der Umsetzung von Sparvorschläge und einen stärkeren Fokus auf die Realisierung ausgeglichener Haushalte.

II. Die JuLis wollen konkrete Sparmaßnahmen
Die Jungen Liberalen wollen einen konstruktiven Beitrag zur Spardebatte leisten und einige konkrete Maßnahmen vorschlagen:
– Alle Finanzhilfen aus dem Bundeshaushalt sind in einem ersten Schritt einheitlich um 5% zu kürzen. In einem weiteren Schritt werden sie erneut um 5% gekürzt. 
– Der im Bundeshaushalt erfolgte Anstieg der globalen Mehrausgaben von 2011 bis 2013 muss für die kommenden Haushaltsjahre wieder auf das Niveau des Jahres 2011 zurückgeführt und bis aus weiteres eingefroren werden. 
– Das Betreuungsgeld darf nicht eingeführt werden.
– Die Subventionen im Bundeshaushalt müssen konsequent gekürzt oder ganz gestrichen werden. Dazu gehören unter anderem die Abwicklung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, die Streichung der Subventionen für die Filmproduktion in Deutschland sowie für den Ökolandbau und die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von handwerklichen Dienstleistungen auf 600 €.
– Die Vorschriften zum "Kunst am Bau" bei öffentlichen Gebäuden müssen gestrichen werden.
– Die Bundesregierung darf künftig keine Beauftragten mehr ernennen und mit zusätzlichen Mitteln ausstatten, die nicht bereits über Planstellen in der Ministerialverwaltung verfügen. Die bestehenden Beauftragten sind hinsichtlich ihrer Notwendigkeit zu überprüfen. Die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre ist kritisch zu hinterfragen und drastisch zu senken. Die Haushaltsansätze für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind zudem pauschal um 20% zu kürzen.
– Im Zuge der Bundeswehr-Strukturreform muss auf die Reduzierung der Truppengröße eine Reduzierung der zivilen Bundeswehr-Bediensteten folgen.
– Die Sonderabschreibungen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sollen gestrichen werden und daher sukzessive auslaufen.
– Alle Bundesministerien müssen zur Einsparung der Kosten für das Führen von Doppelstandorten zeitnah nach Berlin verlagert werden.
III. Die JuLis wollen in der Zukunft Schulden vermeiden und abbauen
– Die Jungen Liberalen stehen für eine schlanke, bürgerfreundliche und entbürokratisierte Verwaltung. Hierbei sind Zusammenlegungen von Referaten, Bundesämtern und Behörden mit dem Ziel der Kosteneffizienz stetig zu prüfen. Darüber hinaus müssen Verwaltungsabläufe effektiver werden. Hierzu müssen moderne Kommunikationstechnologien, betriebswirtschaftliche Managementinstrumente und wirksames Controlling in der Verwaltung ausgebaut werden. Das Berufsbeamtentum ist die Ausnahme und nicht die Regel.
– Die Jungen Liberalen lehnen Bürgschaften zur Rettung von Unternehmen strikt ab.
– Mischfinanzierungsprojekte von Bund und Ländern sind abzulehnen. Die Jungen Liberalen stehen für eine transparente finanzpolitische Verantwortlichkeit.
– Die Schuldenbremse im Grundgesetz soll in ein echtes Schuldenverbot umgewandelt werden. Ein solches Verbot enthält weder eine strukturelle noch eine konjunkturelle Verschuldungskomponente. Sollen neue Schulden aufgenommen werden, kann dies nur durch das Erreichen einer parlamentarischen Zwei-Drittel-Mehrheit und in Verbindung mit einem Schuldentilgungsplan beschlossen werden.
– Um Versuche, die Schuldenregel zu umgehen, zu verhindern, sind im Haushalt verbuchte Einnahmen aus Veräußerungen von Liegenschaften an mehrheitlich im Staatsbesitz befindliche Gesellschaften bei der Ermittlung des Saldos der Einnahmen und Ausgaben des Staates bzw. der Gebietskörperschaft gesondert aufzuführen. Die Schuldenregel gilt als eingehalten, wenn das Saldo aus Einnahmen vor Erlösen aus Veräußerungen von Liegenschaften an mehrheitlich im Staatsbesitz befindliche Gesellschaften und Ausgaben ausgeglichen ist.
– Schattenhaushalte und Sondervermögen müssen im Sinne von Transparenz und Konsolidierung begrenzt und perspektivisch komplett zurückgefahren werden.
– Neben dem Schuldenverbot muss auch eine Subventionsbremse im Bundeshaushalt eingeführt werden. Dazu soll das Gesamtvolumen an Finanzhilfen und Steuervergünstigungen vorab gesondert und vom Bundeshaushalt getrennt festgelegt und stufenweise abgeschmolzen werden.
– Jedes Gesetzesvorhaben ist mit einer Folgeneinschätzung hinsichtlich der finanziellen Belastung für kommende Generationen zu versehen. Zudem muss in regelmäßigen Abständen eine umfassende Generationenbilanz vorgelegt werden, in der auch der Stand der impliziten Staatsverschuldung transparent aufgeschlüsselt und problematisiert wird.
– Die Bundesregierung muss für den Gesamtbetrag an Altschulden einen Tilgungsplan vorle gen. Werden künftig Überschüsse im Bundeshaushalt erwirtschaftet, sollen zudem stets mindestens 50% eines Jahresüberschusses in den Abbau der Altschulden investiert werden.
– Der im Zuge der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz eingeführte Stabilitätsrat soll unabhängiger ausgestaltet werden. Künftig sollen das Gremium aus Sachverständigen bestehen, die durch Vertreter des Bundes- und der Landesrechnungshöfe gewählt werden. Die Mitglieder werden gestaffelt auf jeweils 12 Jahre gewählt und verfügen über keine Möglichkeit zur Wiederwahl. Der Stabilitätsrat überwacht die Haushaltslage in den Ländern und begutachtet die Sanierungsprogramme hochverschuldeter Länder.
– Neben einer strikten Beachtung und Einklagbarkeit des Konnexitätsprinzips, müssen in den Kommunalverfassungen der Länder Deckelungsregeln für die kommunale Verschuldung eingeführt werden. Im Insolvenzrecht ist die Insolvenzfähigkeit kommunaler Gebietskörperschaften zu verankern. In diesem Zusammenhang ist eine umfassende Reform der kommunalen Finanzstrukturen notwendig, sodass notwendige Infrastrukturmaßnahmen, ob sozialer oder ökonomischer Natur langfristig gewährleistet werden können.
– Bund und Länder dürfen die Bewältigung der Schuldenkrise nicht auf die europäische Ebene abwälzen. Eine eigene Verschuldungsmöglichkeit für die Europäische Union ist abzulehnen.

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