17.01.2021

Chinas Völkermord stoppen!

Die Jungen Liberalen sind entsetzt über die grausamen Verbrechen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) in Ostturkestan (chin. Xinjiang). Über eine Millionen Uiguren, Kasachen, Kirgisen und Hui werden aufgrund ihres muslimischen Glaubens sowie ihrer Sprache und ethnischen Herkunft gegen ihren Willen in Internierungslagern festgehalten. Dort sind sie Zwangsarbeit, Folter und willkürlichen Tötungen ausgesetzt. Zusätzlich begrenzt die KPCh systematisch die Anzahl der Geburten muslimischer Frauen, indem sie hunderttausende Zwangsabtreibungen und
Zwangssterilisationen durchführt. Damit geht die KPCh weit über die “üblichen” Sanktionen im Rahmen der Zwei-Kind-Politik hinaus. Infolgedessen ist die Geburtenrate der betroffenen Bevölkerungsgruppen zwischen 2015 und 2018 um 84 % eingebrochen.

Die erdrückende Beweislage lässt keinen anderen Schluss zu, als den, dass die KPCh die Vernichtung der Uiguren und anderer Menschen muslimischen Glaubens in Ostturkestan anstrebt. Damit begeht die Volksrepublik China (VRC) nach der UN-Völkermordkonvention, die sie selbst unterzeichnet und ratifiziert hat, einen Völkermord. Wir Jungen Liberalen verurteilen diesen schleichenden Völkermord aufs Schärfste.

Wir fordern die Bundesregierung und die Europäischen Union auf, diesen Völkermord unter Verwendung all ihres diplomatischen, politischen und wirtschaftlichen Gewichts zu stoppen und sich dabei eng mit unseren internationalen Partnern und Verbündeten sowie der Weltgemeinschaft abzustimmen. Konkret fordern wir:

  • Die Bundesregierung und die EU müssen den Völkermord der KPCh in Person der EU-Kommissionspräsidentin, des EU-Außenbeauftragten, der Bundeskanzlerin und des Bundesaußenministers öffentlich ansprechen, als Völkermord benennen und aufs Schärfste verurteilen.
  • Wir fordern die Bundesregierung auf, Journalismus- und Medienprojekte von Exil-Uiguren, die dem Zweck dienen globale Aufmerksamkeit für die Lage in Ostturkestan zu wecken oder in Ostturkestan selbst unabhängige Informationen bereitzustellen (wie etwa das entsprechende Projekt bei dem Radio Free Asia Sender), finanziell zu unterstützen.
  • Deutschland und die EU müssen, bestenfalls in Abstimmung mit den NATO-Partnern und ausgewählten anderen Ländern, eine Klage gegen die VRC vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Verletzung der UN-Völkermordkonvention einreichen.
  • Deutschland und die EU müssen alle bi- und multilateralen Verhandlungen mit der VRC einstellen, die sich mit Handel und Wirtschaft beschäftigen. Der Abschluss neuer Handels- und Investitionsabkommen mit der VRC darf vor einem Stopp des Völkermordes nicht in Betracht kommen. Zudem muss sich die EU in Kooperation mit anderen Ländern dafür einsetzen, dass China in der WTO nicht mehr als Entwicklungsland klassifiziert wird.
  • Deutschland und die EU müssen gegen die Verantwortlichen für den Völkermord und andere Menschenrechtsverletzungen in der VRC personenbezogene Sanktionen erlassen. Hierzu ist ein Register von Funktionären und Militärs zu erstellen, die an zentralen Stellen des Machtapparats sitzen. Die Sanktionen müssen insbesondere Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten umfassen. Darüber hinaus sind Wirtschaftssanktionen unabdingbar geworden. Huawei muss vom Ausbau des 5G-Netzes in der gesamten EU ausgeschlossen und auch andere
    chinesische Investitionen in kritische Infrastruktur und Schlüsseltechnologien umgehend gestoppt werden. Öffentliche Aufträge dürfen innerhalb der EU nicht mehr an VRC-Staatsunternehmen vergeben werden. Hierzu zählen auch private Unternehmen, an denen die VRC oder sanktionierte VRC-Funktionäre mehrheitlich beteiligt sind. Zudem muss die EU ihre Handelsbeziehungen diversifizieren, um Abhängigkeiten von autokratischen Staaten wie der VRC zu vermeiden. Erst, wenn der Völkermord gestoppt und die Internierungslager geschlossen wurden, dürfen die Sanktionen aufgehoben werden.
  • Die EU muss ein Lieferkettengesetz als bindende Verordnung verabschieden, welches Deutschland vollständig umsetzen und anwenden muss. Dieses Gesetz muss sicherstellen, dass in Deutschland beziehungsweise in der EU tätige Unternehmen sich nicht unmittelbar oder mittelbar am Völkermord der KPCh beteiligen, ihn unterstützen oder davon profitieren. Damit sind wirtschaftliche Beziehungen jeglicher Art zu allen Unternehmen ausgeschlossen, auf die das Gegenteil zutrifft. So wäre beispielsweise der Export von Überwachungstechnik, Dual-Use-
    Gütern und Rüstungsgütern in die VRC untersagt. Zudem müssen Unternehmen wie Huawai, die am Völkermord der KPCh beteiligt sind, von der Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland und der EU ausgeschlossen werden.
  • Das Lieferkettengesetz muss entsprechendes für andere Menschenrechtsverletzungen der VRC sowie auch Menschenrechtsverletzungen anderswo auf der Welt vorsehen. Ein europäisches Lieferkettengesetz muss  Unternehmen konkrete Kriterien an die Hand geben und es ihnen einfacher machen, ihrer unternehmerischen Verantwortung gerecht zu werden. Ein europäisches
    Lieferkettengesetz muss daher auf den UN-Leitprinzipien und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen basieren und einem größen-, risiko- und branchenspezifischen Ansatz folgen. Denn einzelne Branchen wie beispielsweise Textil, Kakao oder Elektronik haben unabhängig von der Unternehmensgröße ein erhöhtes Risiko für die Verletzung von Menschenrechten. Erweiterte Berichte des European External Action Service könnten als jährliche gemeinsame Grundlage für die Risikobewertung von Unternehmen dienen und somit EU-weit einheitliche Maßstäbe schaffen. Zudem sollte nach US-Vorbild eine EU-Blacklist geschaffen
    werden, welche die Einfuhr von Produkten verbietet, die nachweislich unter Verletzung von Menschenrechten produziert wurden. Darüber hinaus bietet die Digitalisierung beispielsweise Blockchain-Technologie oder RFID-Chips Möglichkeiten zur besseren Überwachung und Nachverfolgung von Lieferketten.
  • Bei Zuwiderhandlungen gegen das Lieferkettengesetz muss das verantwortliche Unternehmen mit hohen Bußgeldern belegt werden und zivilrechtlich für daraus resultierende Schäden haftbar sein. Schwere Verstöße müssen zudem strafrechtlich geahndet werden können. Dass deutsche Unternehmen wie Volkswagen sich auf Nachfrage nicht öffentlich von dem Bau von Internierungslagern in China distanzieren und der DAX-CEO kürzlich bei einem Interview vorgab, nichts von diesen Lagern zu wissen, beschämt uns zutiefst. Deutsche Unternehmen, insbesondere deutsche DAX-Unternehmen, sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Wenn sie sich dieser Verantwortung nicht bewusst sind, müssen sie an diese durch den Gesetzgeber erinnert werden.
  • Europa droht bei zahlreichen Schlüsseltechnologien gegenüber der VRC ins Hintertreffen zu geraten. Deshalb fordern wir einen EU-Förderfonds, der die Entwicklung von Schlüsseltechnologien wie 5G und 6G fördert. So wollen wir die digitale Souveränität Europas gewährleisten.
  • Deutschland und die EU-Mitgliedstaaten müssen alle Auslieferungsabkommen mit China sowie den Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau fristlos kündigen und dürfen keine neuen abschließen. Ausweisungen und Abschiebungen in die VRC müssen grundsätzlich unzulässig sein. Bei Prüfung eines Asylantrags spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass bei Antragstellern aus den betroffenen Regionen eine Verfolgung vorliegt. Die Möglichkeit einer unbürokratischen
    Aufnahme im Rahmen einer Kontingentlösung ist zu prüfen. Bürgerinnen und Bürgern Hongkongs ist Personenfreizügigkeit in demselben Maß wie Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten zu gewähren. Die Europäischen Auslandsvertretungen müssen ihre diplomatischen Möglichkeiten ausnutzen, um Verfolgten vor Ort Beratung und Hilfe angedeihen zu lassen und die Asylantragstellung zu ermöglichen.
  • Sanktionierten VRC-Funktionären ist die Einreise in die EU zu untersagen und bestehende Aufenthalte sind mittels Ausweisung und Abschiebung zu beenden. Gleiches gilt für Personen, die jene Teile der Streitkräfte oder Sicherheitsdienste der VRC aktiv unterstützen, die für schwere
    Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger der VRC soll für kürzere Aufenthalte statt eines Visums grundsätzlich nur noch eine elektronische Einreiseerlaubnis nötig sein.
  • Einzelne Mitgliedsstaaten der EU dürfen in keine Abhängigkeit von China geraten. Deshalb muss eine gemeinsame Strategie ausgearbeitet werden, wie Investitionen für Großprojekte innerhalb Europas oder durch NATO-Partner gewonnen werden können. Eine Europäische Konnektivitätsstrategie muss eine Antwort auf die Belt and Road Initiative (BRI) bieten. Es darf neben Piräus keinen weiteren Hafen oder andere wichtige Infrastrukturprojekte in chinesischen Händen geben. Die derzeitigen Abhängigkeiten sind, soweit es geht, aufzuheben.

Schließlich appellieren wir an die Menschlichkeit und den Anstand der Verantwortlichen in Unternehmen. Es liegt in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen unabhängig von möglichen wirtschaftlichen Einbußen, diesen von der KPCh begangenen Völkermord zu verurteilen. Freies Unternehmertum bedeutet Verantwortung, nicht Verantwortungslosigkeit und Menschenrechte sind wichtiger als Gewinne. Wer hier hingegen auf freien Handel oder das Primat der Politik verweist, hat Freiheit und Marktwirtschaft nicht verstanden.

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