12.10.2019

Bundeswehr – Wir. Verteidigen. Freiheit.

Die Jungen Liberalen bekennen sich zu der Notwendigkeit Deutschlands über einsatzbereite Streitkräfte zur Landes- und Bündnisverteidigung sowie für Auslandseinsätze im Rahmen von inter- und supranationalen Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit, zu verfügen, um die Freiheit und Sicherheit Deutschlands und des nordatlantischen Gebiets zu bewahren und ihrem Auftrag „dem Frieden in der Welt zu dienen“ gerecht zu werden.

Wir bekennen uns zur Bundeswehr im Sinne einer modernen Freiwilligenarmee, deren verteidigungspolitisches Ziel in der Ausführung von Auslandseinsätzen der EU, NATO und UN, sowie der anteiligen Sicherung der NATO-Bündnispartner liegt. Die Bundeswehr muss wieder mehr in ein gesellschaftlich positives Bild rücken. Das Ziel muss es sein, dass die Bundeswehr vernünftig und reibungslos ihre Arbeit erledigen kann

Von Einsatzbereitschaft kann zurzeit jedoch keine Rede sein. Es mangelt an allen Ecken und Enden. Es herrschen Personalmangel, Materialmangel oder untaugliches Material und Budgetmangel vor. Dazu kommen offensichtlich ineffiziente Strukturen, die diese Probleme noch verschärfen, aber auch eine mangelnde Anerkennung innerhalb der deutschen Gesellschaft, die dazu führen, dass diese Probleme nicht entschieden genug angegangen werden. Damit wollen wir Schluss machen und der Bundeswehr ein Update verpassen!

Endgültige Abschaffung der Wehrpflicht

Wir Jungen Liberalen lehnen die Wiedereinführung einer Wehrpflicht entschieden ab und fordern darüber hinaus ihre endgültige Abschaffung durch eine Änderung des Grundgesetzes. Die Streitkräfte unserer Bündnispartner zeigen uns beispielhaft, dass die Wehrpflicht nicht das Mittel der Wahl zur Modernisierung und effizienten Gestaltung einer Armee ist.

 

Werte, Normen und Führungsphilosophie – Die Wiege der „inneren Führung“

Soldat ist kein Beruf wie jeder andere und auch wenn im Rahmen einer sich immer weiter pazifizierenden Gesellschaft Teile von dieser ungerne mit Dingen wie dem Soldatentum konfrontiert werden wollen, so ist dieser Faktor nicht von der Hand zu weisen. Um den Soldatinnen und Soldaten eine positive Bezugnahme auf die eigene Berufung, zur Identitätsfindung und Motivation zu ermöglichen, muss eine Bundeswehrtradition, mit eigenen Vorbildern und einer eigenen Erzählung verankert werden. Fest verankert auf dem Boden und den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Geschichte der Bundesrepublik und ihren Werten.

Kameradschaft, Fürsorge und Gewissenhaftigkeit gab und gibt es zu jeder Zeit. So bekennen wir uns auch klar zu den drei Traditionslinien der Bundeswehr: Die preußischen Reformer, der militärische Widerstand von 1944 und die bundeswehreigene Geschichte. Der Zeitraum seit 1955 wird jedoch zu selten exemplarisch herangezogen. Auch muss hierbei die Rolle der Mannschaftssoldaten und Unteroffiziere wesentlich stärker in den Vordergrund gestellt werden.

Die Arbeit der Reservistenverbände, als Bindeglied zwischen Militär und Zivilbevölkerung, muss ausgebaut werden. Dazu eignen sich beispielsweise öffentliche „Schnuppertage“ in lokalen Reservistenverbänden und eine höhere Präsenz der Reservistenverbände auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten oder Regionsmessen.

Die Bundeswehr muss zur Unterstützung der militärischen Ausbilderinnen und Ausbilder ehemalige Leistungssportler in die Sportausbildung der Soldatinnen und Soldaten einbeziehen. So kann sie Spitzensportlern in den Sportfördergruppen der Bundeswehr nach ihrer Karriere ein entsprechendes Angebot für eine zivile Weiterbeschäftigung machen. Dies entlastet auch die straffen Ausbilderdienstpläne und trägt zu einer weiteren Professionalisierung bei der Aufrechterhaltung und Steigerung der physischen Leistungsfähigkeit aller Soldatinnen und Soldaten bei.

Auch die Militärseelsorge stellt einen essenziellen Rückhalt für die Soldatinnen und Soldaten dar, insbesondere in Auslandseinsätzen. Die Beschränkung auf evangelische und katholische Militärpfarrer wird der Lebensrealität einer immer diverseren Bundeswehr jedoch nicht gerecht. Die Bestrebungen, auch Militärimame und Militärrabbiner sowie religionsunabhängige Seelsorger zu gewinnen, müssen weiter forciert werden, auch der Zugang für Freikirchen und Orthodoxe muss besser ermöglicht werden. Hierbei muss jedoch streng darauf geachtet werden, dass entsprechende Geistliche FDGO-konform agieren. Eine Auswahl durch bundeswehreigene Institutionen ist daher unabdingbar. Auch eine Nebenbeschäftigung als Militärseelsorger muss möglich sein, wenn die Glaubensgemeinschaften an den Standorten keine ganztägliche Betreuung erfordern. Sinnvoll erscheint etwa eine Kooperation mit geistlichen Seelsorgern für Gefängnisse, die bereits in den Öffentlichen Dienst integriert sind und durch die Justizministerien der Länder überprüft wurden und werden

Eine Bewaffnung der Militärseelsorger mit Schusswaffen zur Selbstverteidigung, wie sie bei Militärgeistlichen anderer Staaten üblich ist, muss ermöglicht werden. Das offizielle Verbot, an Schießausbildungen teilzunehmen oder gar die Soldaten bewaffnet zu begleiten, gefährdet das eigene Leben und das Leben der begleiteten und begleitenden Soldaten. Daher müssen die Geistlichen freiwillig an entsprechenden Ausbildungen im Inland und Ausland teilnehmen dürfen und sich auf eigenen Wunsch zur Selbstverteidigung bewaffnen dürfen, ebenso wie es für Sanitätskräfte völkerrechtlich erlaubt ist.

Der Zugang zu Informationsveranstaltungen an öffentlichen Schulen und Universitäten muss für die Bundeswehr in Kooperation mit den zuständigen Behörden möglich sein.

Beschaffungspolitik – Damit unsere Flugzeuge wieder fliegen.

Die Beschaffungspolitik der Bundeswehr muss in vielen Bereichen verschlankt werden, damit eine zeitnahe Verfügbarkeit des Materials gewährleistet ist. Da die Beschaffung an den Haushalt gekoppelt ist, soll jeweils frühzeitig ein Haushaltsplan für die Bundeswehr aufgestellt werden, damit dieser nach Verabschiedung des Gesamthaushalts zügig umgesetzt werden kann. Hierzu ist es nötig, frühestmöglich den Bedarf zu ermitteln. Dies kann nur gelingen, wenn der aktive Dialog mit der Truppe gesucht wird.

Auch bei Entwicklung neuen Materials muss eine dauerhafte und lebhafte Einbindung der aktiv dienenden Soldaten erfolgen. Eine parallel zu den zuständigen Wehrtechnischen Dienststellen (WTDs) durchgeführte Erprobung von neuem Gerät in ausgewählten Bataillonen wäre hier ein entsprechender Weg, statt die Erprobung ausschließlich in den WTDs durchzuführen und erst dann das eingeführte Gerät den Soldatinnen und Soldaten für die “Truppenerprobung” zu übergeben. Auch eine intensive Begleitung durch die Hersteller muss in der Erprobung erfolgen, damit nicht bereits eingeführte Systeme aufgrund von “Kinderkrankheiten” über Jahre ständig ausgebessert werden müssen.

Wir fordern deswegen, dass jedes Bataillon seiner Truppenstärke entsprechend ein Budget zur Verfügung gestellt bekommt, über das der jeweilige Kommandeur verfügen kann. Dieses soll zur unkomplizierten und bürokratiearmen Beschaffung von dringend benötigtem oder für das jeweilige Bataillon speziell zugeschnittenen Dingen des persönlichen Bedarfs dienen. Dabei steht es den Kommandeuren frei, einen Teil des Budgets an die einzelnen Soldaten zu verteilen, womit sie persönliche Ausrüstungsgegenstände aus einem vom BMVg genehmigten Pool erwerben können. Hierfür sind die Schwellenwerte, ab der eine Ausschreibung nötig wird, sinnvoll zu überarbeiten.

Bei der Beschaffung neuer (Waffen-)Systeme ist darauf zu achten, dass diese in die aktuellen Systeme integrierbar sind. So muss bspw. die in Fahrzeugen verbaute IT modular und entfern- bzw. austauschbar sein. Marktverfügbare Standardprodukte sind Spezialanfertigungen vorzuziehen, sofern sie den jeweiligen militärischen Erfordernissen genügen, etwa Temperaturbeständigkeit oder ABC-Härtung. Verträge mit der Industrie müssen eine fachliche Ausbildung des Personals durch das Unternehmen sicherstellen, sodass eine Wartung auch von den Soldatinnen und Soldaten durchgeführt werden kann. Weiterhin muss Ersatzteilbedarf auf lange Sicht vertraglich garantiert sein und auch kurzfristig zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls soll das Recht an Lizenzen erworben werden, so dass Komponenten auch mittels eigener Verfahren, etwa additiver Fertigung, nachträglich bspw. im Einsatzland hergestellt werden können.

Bei Neuanschaffung und Neuausschreibungen ist darauf zu achten, dass der Verkaufende bei Verzögerungen oder mangelhafter Lieferung haftet und nicht der Steuerzahler. Wir fordern das BMVg auf, bei Projekten, die keine Neuentwicklung benötigen, ein Bonus-Malus-System zu etablieren. Bei Fertigstellung vor dem vereinbarten Zeitpunkt soll der Hersteller dabei eine Bonuszahlung erhalten, während bei Verspätungen Strafzahlungen die Folge sind.

Damit wenigstens die Soldatinnen und Soldaten, die in Auslandseinsätze entsendet werden, genügend ausgestattet werden, fordern wir die Einrichtung von „Sofortbudgets“. Diese sollen ein unbürokratisches Mittel zur „Stopfung“ der größten Versorgungslecks sein.

Auch bei der Verteilung des vorhandenen Materials, im Schwerpunkt der persönliche Ausrüstungsgegenstände und Verbrauchsgüter, die in Depots bis zu ihrer Ausgabe eingelagert sind, können Entscheidungsebenen eingespart werden, indem die Ausgabestationen untereinander vernetzt werden um Engpassartikel einfacher von anderen Standorten beziehen zu können. So kann Zeit und Geld gespart werden – was zuvorderst den Soldatinnen und Soldaten zu Gute kommt.

Im Hinblick auf eine immer stärker werdende Zusammenarbeit mit anderen Nationen muss eine Verbindungsmöglichkeit an die Systeme der internationalen Bündnispartner sichergestellt sein. Hierzu müssen auch weitere Standardisierungen erfolgen, insbesondere im Bereich des Fernmeldewesens. Zudem fordern wir eine stärkere Zusammenarbeit bei Projektentwicklungen mit unseren Bündnispartnern, wie es unter anderem bereits bei FCAS oder MGCS der Fall ist.

Um die betroffenen Prozesse zu verbessern, sollen Fachkräfte aus der Wirtschaft gezielt angeworben werden, um Kompetenzen bei Verhandlung sowie Umsetzung von Anschaffungen und Wartungsverträgen zu verbessern. Zusätzlich soll das Personal der Beschaffungsstellen insbesondere für Vertragsverhandlungen und die Gestaltung von Verträgen geschult werden. Die Beschaffung muss in enger Abstimmung mit den Nutzenden erfolgen.

Digitalisierung – Dem Papierkrieg der Streitkräfte den Kampf ansagen.

Wir Jungen Liberalen fordern, dass der Digitalisierungsprozess in den Streitkräften stärker vorangetrieben wird. Es müssen zeitnah Lösungen an vielen Stellen innerhalb der Strukturen der Bundeswehr gefunden werden, damit diese für die Zukunft besser aufgestellt ist. Nur so können Prozesse in der Personalbearbeitung, Materialbeschaffung, -verteilung und -instandhaltung oder Informationsbearbeitung optimiert werden.

Die Personalführung muss auf digitale Medien umgestellt werden, die die Verarbeitung und Bearbeitung von Daten effizient, schnell und deutschlandweit ermöglichen. Die Nutzung eines einheitlichen Softwaretools soll ausgeweitet werden. Eine Umstellung auf eine digitale Personalakte mit lediglich einer Sicherheitskopie in Papierform ist zu prüfen. Sinnvoll ist ebenfalls die Einrichtung eines Antragstools für die Soldatinnen und Soldaten, um diese Prozesse zu vereinfachen, ähnlich des Kontinuierlichen Verbesserungsprogramms (KVP). Bereits bestehende Pilotprojekte, etwa an den Bundeswehruniversitäten, sind hierbei wichtige Ideengeber.

Ebenso ist ein einheitliches Zeiterfassungstool für alle Soldatinnen und Soldaten einzuführen, über das auch Überstundenaufbau und -abbau, sowie die Vergütung von Sonderdiensten oder „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ geregelt werden kann. Die Möglichkeit, auf mehrfach auszufüllende Papierformulare zu verzichten, muss hier im Hinblick auf Zeiteffizienz und Ökologie ausgeschöpft werden.

Budget – Es gibt keine kostenlose Sicherheit.

Hauptziel der Budgetierung muss sein, der Bundeswehr die Erfüllung ihrer Aufgaben in vollem Maße zu ermöglichen.

Für die dringende Wartung und Neubeschaffung von Material ist eine Erhöhung des Verteidigungsetats erforderlich. Die Jungen Liberalen bekennen sich zur Vereinbarung der NATO-Bündnispartner, welche einen Verteidigungshaushalt in Orientierung an 2% des Bruttoinlandsprodukts vorsieht. In diesem Rahmen soll der Verteidigungsetat schrittweise erhöht werden, die Erhöhungen jedoch in Bezug auf Höhe und Notwendigkeit fachgerecht beurteilt werden. Grundsätzlich sehen wir Junge Liberale, dass eine Erhöhung des Verteidigungsetats zur Gewährleistung der Sicherheit der Soldaten im Einsatz und deren Professionalisierung nötig ist. Perspektivisch soll geprüft werden, ob eine langfristige Erhöhung des Verteidigungshaushaltes auf 2,5% des Bruttoinlandsproduktes sinnvoll ist. Zudem sollen 20 Prozent der Ausgaben in Geräte und Forschung entsprechend der NATO-Regelung zu investieren.

Es ist zu evaluieren, ob die bisher eingegangenen gegenseitigen Verpflichtungen der NATO-Mitgliedstaaten überhaupt ausreichend sind, um die effektive Verteidigung des NATO-Bündnisgebiets zu garantieren. Ist dies nicht gegeben, muss Deutschland zunächst einseitig zusätzliche Kapazitäten schaffen, aber auch zeitgleich darauf hinwirken, dass andere NATO- und EU-Partner diese schaffen.

Fähigkeiten und Einheiten dürfen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern müssen tatsächlich, vollständig und kurzfristig einsatzbereit sein. Dazu bedarf es einer Materialvollausstattung und umfassenden Reserven an Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien. Dies ist bei der Höhe des Verteidigungsbudgets stets zu beachten.

Verteidigungsbereitschaft setzt jedoch mehr als eine einsatzbereite und gut trainierte Truppe mit topmoderner Ausrüstung voraus. Truppen müssen auch zügig verlegt werden können. Hierzu bedarf es einer funktionierenden und gut ausgebauten Infrastruktur. Gerade strategische Hauptrouten, über die im Krisen- bzw. Verteidigungsfall Streitkräfte verlegt werden, müssen instandgehalten und ggf. modernisiert werden, um an die Voraussetzungen für die Verlegung von Truppen angepasst zu werden. Dazu muss das Bundesministerium der Verteidigung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen entsprechenden Verkehrswegeplan erstellen, der bis spätestens 2026 umgesetzt sein muss.

Wer Leib und Leben für die Freiheit und Sicherheit Europas und der Bundesrepublik riskiert, der muss auch angemessen bezahlt werden. Soldatinnen und Soldaten anhand derselben Besoldungsstufen wie andere Bundesbeamte zu bezahlen ist daher nicht immer angemessen. Deshalb wollen wir ein eigenes Soldatenbesoldungsgesetz schaffen, um die Löhne der Soldatinnen und Soldaten separat anheben zu können. So machen wir darüber hinaus die Bundeswehr zu einem attraktiveren Arbeitgeber. Auch zur Unterstützung unserer Streitkräfte fordern wir den Wegfall der Zweitwohnsitzsteuer.

Bundeswehr-Veteranen – Helden wider Willen?

Die Jungen Liberalen fordern ein Ende der Vernachlässigung der Bundeswehrveteranen und des respektlosen Umgangs mit ihnen.

Als Veteranen verstehen die Jungen Liberalen alle Soldatinnen und Soldaten, die als Angehörige der Bundeswehr an mindestens einem Einsatz oder einer besonderen Verwendung im Rahmen von humanitären, friedenserhaltenden oder friedensschaffenden Maßnahmen teilgenommen haben, auch über das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst hinaus und unabhängig von ihrer jeweiligen Funktion innerhalb der Streitkräfte und ihrer konkreten Aufgabe im Einsatz.

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages soll dazu um einen leitenden Mitarbeiter für Veteranenanliegen ergänzt werden. Während sich der Wehrbeauftragte insbesondere mit den Belangen der aktiven Truppe auseinandersetzt, kann dieser verstärkt auf jene schauen, die aufgrund ihres Ausscheidens aus der Truppe keinen direkten Ansprechpartner in der Bundeswehr mehr haben.

Wir wollen ein Veteraneninstitut nach niederländischem Vorbild errichten. Dort finden Veteranen nicht nur unbürokratische Hilfe bei der Beantragung ihnen zustehender Mittel zur Gesundheitsversorgung, sondern auch psychologische Hilfe. Außerdem wird Forschungseinrichtungen der Kontakt zu Betroffenen erleichtert, die unter stressbedingten Krankheiten oder physischen Einschränkungen leiden. Auch eine statistische Aufarbeitung und das Erkennen von Trends wird so möglich. Die Arbeit privater Veteranennetzwerke muss darüber hinaus staatlich unterstützt und weiter professionalisiert werden. Darüber hinaus wollen wir die Unterstützung für die Bundeswehr Sozialwerk e.V. weiter ausbauen und die wichtige Arbeit des Sozialwerks weiter fördern.

Auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst besteht die Fürsorgepflicht der Bundeswehr für ehemalige Soldatinnen und Soldaten weiter. Um hier eine bessere Versorgung für Veteranen sicherstellen zu können, muss ein Veteranenausweis eingeführt werden, der wie der Truppenausweis oder Reservistenausweis schnellen Zugang zu truppenärztlicher Hilfe ermöglicht, soweit diese im Zusammenhang mit dem geleisteten Wehrdienst erforderlich ist.

Als besonderen Ausdruck der Anerkennung für versehrte Veteranen setzt sich das Bundesverteidigungsministerium für eine mediale Begleitung der Athletinnen und Athleten der Invictus Games, der sportlichen Weltmeisterschaft für versehrte Soldatinnen und Soldaten, ein und bewirbt sich um dessen Austragung. Dies begrüßen wir ausdrücklich.

Damit verbunden halten wir den 12. November als Gründungstag der Bundeswehr für gut geeignet, unsere Veteranen alljährlich öffentlichkeitswirksam zu ehren.

Darüber hinaus möchten wir den Trägerinnen und Trägern des Ehrenkreuzes der Bundeswehr für Tapferkeit, der höchsten militärischen Auszeichnung Deutschlands, ein angemessenes Forum bieten. Dazu fordern wir die Installation einer Ehrentafel im Reichstagsgebäude mit allen Ehrenzeichenträgern und deren Verdiensten, sofern sie der Veröffentlichung zustimmen.

Von den seit 1992 in die Auslandseinsätze entsandten Bundeswehrangehörigen starben 110 – 37 Soldaten fielen durch Fremdeinwirkung, 73 kamen durch sonstige Umstände ums Leben. Die Jungen Liberalen möchten zum einen ihre Anerkennung für die wichtigen Leistungen deutlich machen; zum anderen wollen wir das öffentliche Bewusstsein für die Gefährlichkeit jeder einzelnen Mission wecken. Dazu fordern wir, die Toten der Einsätze in das Gedenken am Volkstrauertag aufzunehmen.

Einsatz im Innern – Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei.

Die Bundeswehr darf außerhalb des Spannungs- bzw. Verteidigungsfalles ausschließlich bei katastrophalen Ereignissen und dann nur zur Amtshilfe, im Sinne technischer Hilfe ohne Ausübung hoheitlicher Aufgaben, im Inland eingesetzt werden oder falls Gefahr für den Bestand des Bundes, eines Bundeslandes oder die FDGO besteht. Dies ist eine zu Recht sehr hoch gesetzte Hürde. Ihre Aufgaben sind die Landes- und Bündnisverteidigung und Mandatseinsätze in internationalen Bündnissen. So ist es im Grundgesetz verankert und dies wollen wir auch so beibehalten.

Für einen reibungslosen Ablauf im Katastrophenfall muss das Zusammenspiel zwischen Streitkräften und zivilen Behörden regelmäßig und intensiv geübt werden. Daher fordern die Jungen Liberalen, die bereits durchgeführten gemeinsamen Übungen häufiger und besser geplant durchzuführen, damit für potenzielle Einsätze bereits ein gutes und effektives Vorgehen trainiert und allen Seiten bekannt ist. Nur so kann Amtshilfe und Unterstützung bei Naturkatastrophen schnell und zielgerichtet geleistet werden. Dabei sind sowohl Kommunikationswege zwischen Kommandobehörden als auch der praktische Einsatz im Verbund regelmäßig zu üben und zu optimieren.

Schließlich soll bei der Beschaffung von Kommunikationsgeräten und -software zukünftig eine bessere Abstimmung zwischen den Einsatzkräften (wie z.B. Polizei und Bundeswehr) stattfinden, um die Möglichkeit der gegenseitigen Unterstützung sicherzustellen.

Extremismus & Bundeswehr

Als Junge Liberale sehen wir keinen Platz für Extremismus in der Bundeswehr. Wir fordern daher, dass im Rahmen der Einstellung von Bewerbern, der MAD die Bewerberinnen und Bewerber noch genauer auf Tendenzen zu Extremismus achtet. Ebenfalls sollen Vertrauensstellen in Bundeswehreinrichtungen geschaffen werden, an die sich Soldatinnen und Soldaten wenden können, wenn ihnen in ihrer Einheit Extremismus auffällt. Wenn Soldatinnen und Soldaten sich an diese Stellen wenden, muss darauf geachtet werden, dass ihnen das nicht zum Nachteil wird.

Deutschland wird in Europa verteidigt – Der Weg zur Europäischen Armee.

Die sicherheitspolitische Lage in Europa ist spätestens seit der Besetzung der Krim und dem nachfolgenden und immer noch andauernden Krieg in der Ostukraine bedrohlich geworden. Kein europäisches Land ist eigenständig zu einer wirksamen Abschreckung Russlands imstande, ein vereintes Europa ist es dagegen sehr wohl. Dazu braucht die Europäische Union eine gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik und damit auch eigene Streitkräfte, die unter der Kontrolle des Europäischen Parlaments stehen. Die Befehlsgewalt über alle europäischen Einheiten soll bei einem eigenen EU-Kommissar liegen. Diese Streitkräfte dürfen nur zur Verteidigung der Union und in Auslandseinsätzen eingesetzt werden. Inlandseinsätze lehnen wir ab.

Für uns ist die Schaffung von Europäischen Streitkräften kein Gegenprojekt zur NATO, sondern dient vielmehr ihrer Stärkung. Künftig wird die nordatlantische Allianz aus zwei gleich starken Säulen, einer amerikanischen und einer europäischen, bestehen.

Im Zuge der Gründung dieser Armee sollen alle nationalen Armeen formell aufgelöst werden, die Verteidigung der Mitgliedsstaaten wird von der auf EU-Ebene angesiedelten europäischen Bundesarmee übernommen. Wir bekennen uns daher klar dazu, dass die Verteidigungssouveränität, genau wie etwa die Handelssouveränität, von den Mitgliedsstaaten komplett auf die Europäische Union übergeht. Im Verteidigungsfall oder im Spannungsfall, ist eine nachträgliche parlamentarische Legitimation, nach Vorbild des Grundgesetzes, zulässig. Ebenso darf ein bewaffneter Einsatz der Streitkräfte im Inneren nur nach Vorbild der entsprechenden Regelungen im Grundgesetzt erfolgen. Jeder militärische oder paramilitärische Angriff auf einen Mitgliedstaat wird als Angriff auf die Union als Ganzes gewertet, und hat einen automatischen Verteidigungseinsatz der Europäischen Bundesarmee zur Folge. Zur Verwaltung und operativen Führung dieser Armee soll ein Kommissariat für Verteidigung und ein ihm untergeordneter Generalsstab geschaffen werden. Meilensteine auf dem Weg dahin sind:

  • Erasmus Wehrdienst: Jeder Soldat der Europäischen Union soll am Ende seiner Grundausbildung mindestens zwei Wochen gemeinsam mit Soldaten aus anderen Mitgliedsstaaten in einer Europa-Kaserne verbringen. Dies soll in erster Linie der Entwicklung der gemeinsamen Europäischen Identität bei den Soldaten dienen. National durchmischte Stuben, das gemeinsame Begehen von Fest- und Gedenktagen, gemeinsame Sportveranstaltungen etc. können dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Zusätzlich kann auf freiwilliger Basis ein Teil der Grundausbildung in der Europakaserne abgelegt werden, sofern entsprechende Sprachkenntnisse vorhanden sind. Mittelfristiges Ziel ist die vollständige Angleichung der Ausbildung innerhalb der EU.
  • Gemeinsame Stabsausbildung: Wir setzen uns dafür ein, dass europäische Führungsakademien gegründet werden, an denen Offiziere der Mitgliedsstaaten europäische Stabslehrgänge absolvieren können. Diese sollen einheitlich in englischer Sprache abgehalten werden. Mittelfristig sollen diese die nationalen Pendants vollständig ersetzen.
  • Europäische Beschaffungspolitik: Die Beschaffung von Ausrüstung und Waffensystemen soll perspektivisch auf ein unabhängiges Europäisches Beschaffungsamt ausgelagert werden. Ziel muss es sein,
  • dass die Mitgliedsstaatsarmeen einheitlich ausgerüstet sind. Logischerweise muss es in diesem Zuge eine Quersubventionierung von den reicheren zu den ärmeren Mitgliedsstaaten bei der Beschaffung geben. Die Höhe der Subventionen sollte anhand der Ausgaben des subventionierten Staates bestimmt werden, d.h. je höher die Militärausgaben des Staates als Anteil am BIP sind, desto höher fällt die absolute Höhe der Subventionen aus. Die gezahlten Mittel dürfen nur für die Beschaffung der Rüstungsgüter verwendet werden. Zunächst soll sich diese übergelagerte Beschaffung auf Neuanschaffungen größerer Waffensysteme wie z.B. eines neuen Transporthubschraubers beschränken, aber mittelfristig sollen davon nahezu alle Ausrüstungsgegenstände und Waffensysteme erfasst werden.
  • Gemeinsame europäische Manöver: Die einzelnen nationalen Armeen der europäischen Union sollen regelmäßig an gemeinsamen Manövern teilnehmen. So soll die gemeinsame Verteidigung der Union erprobt werden und die Interoperabilität der nationalen Streitkräfte erhöht werden.
  • Mit dem nächsten Europäischen Haushaltsplan soll ein Infrastrukturfonds geschaffen werden, mit dem ausschließlich Infrastrukturprojekte, die vorrangig einem militärischen Zweck dienen, gefördert und finanziert werden. Über die genaue Projektvergabe entscheidet die Kommission, explizit das neu zu schaffende Kommissariat für Verteidigung.
  • die Schaffung von Europäischen Spezialeinheiten,
  • Fähigkeiten, die auf nationaler Ebene vorhanden sind, europäisch abzustimmen, weiterzuentwickeln und zu koordinieren (Pooling & Sharing),
  • eine Harmonisierung der Generalstabsausbildung innerhalb der EU,
  • die Übernahme von NATO-Standards auch durch Nicht-NATO-Mitglieder und
  • die schrittweise Zusammenführung der Streitkräfte über das Framework Nations Concept (FNC).
  • mehr multinationale Kooperationen
  • der Ausbau des Europäischen Verteidigungsfonds zur gemeinsamen Forschung und Entwicklung von Verteidigungsausrüstung und -technologie

Zur Förderung der Verständigung zwischen den Soldaten der verschiedenen Mitgliedstaaten sollen im Rahmen der PeSCo gemeinsame Europäische Sprachzentren errichtet werden. Diese können, vor Beginn der Grundausbildung, gemeinsam mit Soldaten aus anderen EU-Staaten Englischkurse kostenfrei besucht werden, sofern man sich mindestens für zwei Jahre verpflichtet hat. Unterkunft und Verpflegung sollen während dieser Zeit auch kostenfrei gewährt werden. Weitere Sprachkurse können nach dem Abschluss der Ausbildung als Weiterbildung wahrgenommen werden.

Die Bundeswehr soll bei der Integration der Streitkräfte vorangehen und sich öffnen für Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese mindestens vier Jahre in Deutschland gelebt haben.

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