03.09.2010

Blutspende für Alle ermöglichen

Die jetzt gängige Praxis des generellen Ausschlusses durch den Gesetzgeber von homo- und bisexuellen Menschen an der Blut-, Plasma- und Knochenmarksspende als nicht tragbar zu deklarieren und den Gesetzgeber aufzufordern eine neue diskriminierungsfreie Regelung zu treffen. Derzeitig gelten die Richtlinien der Bundesärztekammer, welche homo- und bisexuelle Männer in eine Risikogruppe mit Drogenabhängigen, Prostituierten und Strafgefangenen stellen. Diese sind eindeutig diskrimienierend, da sie homo- und bisexuelle Männer von vorn herein von der Blutspende ausschliessen, ohne deren tatsächliche Lebensumstände zu beachten.

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