06.12.2020

Antisemitismus und Antizionismus auf allen Ebenen entschlossen bekämpfen!

Die Jungen Liberalen verurteilen jeglichen Antisemitismus sowie Antizionismus. Jegliche physische Gewalt sowie antisemitische Beleidigungen oder Volksverhetzung sind in einer offenen, liberalen Gesellschaft nicht hinnehmbar. Neben dem islamistisch motivierten Antisemitismus treten auch völkisch-rassistischer Antisemitismus, israelbezogener und antijudaistischer Antisemitismus in Deutschland und Europa verstärkt auf. Deutschland hat als Staat die Aufgabe, die Sicherheit von Juden zu garantieren. Deshalb darf der Kampf gegen Antisemitismus und Antizionismus kein Lippenbekenntnis bleiben. Wir fordern konkrete Maßnahmen, damit Antisemitismus keinen Platz in unserer Gesellschaft hat.

Definition des Antisemitismus 

Die Jungen Liberalen stimmen der Definition zu, welche von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) verwendet wird: Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.

Wichtig zu betonen ist, dass Antisemitismus nicht mit einer kritischen Haltung gegenüber Handlungen des Staates Israel oder gar politischen Positionen einzelner Akteure des politischen Lebens Israels gleichgesetzt werden darf. Die Unterscheidung von legitimen politischen Äußerungen und, oft subtilen, antisemitischen Ressentiments, ist kontextbezogen zu treffen. Maßgeblich ist namentlich:

  1. Ob der Staat Israel als solcher delegitimiert wird,
  2. Ob Israel und politische Handlungen des israelischen Staates dämonisiert werden, beispielsweise mit einem “Apartheid-Regime” verglichen,
  3. Gegenüber Israel und anderen Staaten dieselben oder doppelte Maßstäbe angelegt werden, wenn die Einhaltung des Völkerrechts und der Schutz der Menschenrechte bewertet wird.

Bildungsauftrag

Antisemitismus und -zionismus muss in der Schule als verpflichtendes, über die Fächergrenzen hinweg angelegtes Thema, intensiver behandelt werden. Verschiedene Argumentationslinien, vom rechten über den islamischen bis zum linken Antisemitismus, müssen dargestellt und entkräftet werden. Viel zu oft wird Antisemitismus in der Schule auf die Geschichte der Diskriminierung von Juden und den Holocaust reduziert. Der Zusammenhang des Nahostkonflikts mit israelbezogenem Antisemitismus muss ebenfalls Bestandteil des schulischen Curriculums sein. Zudem muss eine bessere Medienkompetenz dahingehend gefördert werden. Dabei muss vermittelt werden, dass die
Politik des Staates Israel und das Judentum nicht gleichzusetzen sind. Gedenktage, wie der 27. Januar (Holocaustgedenktag), sind in der Schule ebenfalls stärker zu thematisieren.

Die Behandlung des Holocausts darf nicht ausschließlich über Schulbücher und Texte erfolgen. Wir sollten jede Gelegenheit nutzen, Zeitzeugen in die Schulen einzuladen, um ihre Erfahrungen zu schildern und Fragen der Schüler zu beantworten. Darüber hinaus müssen Erfahrungen und Schilderungen von Zeitzeugen digital anhand moderner Methoden aufgearbeitet werden, um Schülern auch in Zukunft Zugang zu den Erfahrungen von Zeitzeugen zu eröffnen, wenn alle verstorben sein werden. Zudem fordern wir den verpflichtenden Besuch einer Holocaustgedenkstätte sowie einer Synagoge. Diese müssen in ein pädagogisches Gesamtkonzept eingebettet werden, das eine angemessene Vor- und Nachbereitung in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit den Besuchen beinhaltet. Die Fahrten müssen für die Schüler kostenfrei sein. Der Holocaust muss in den historischen Kontext eingeordnet werden. Der Holocaust kam nicht aus dem Nichts. Ihm ging eine lange Geschichte antisemitischer und antijudaistischer Ereignisse,
Organisationen und Personen voraus. Auch die Lektüre von kommentierten Ausschnitten aus „Mein Kampf“ kann hilfreich sein bei der kritischen Betrachtung der Ideologie, die den Holocaust maßgeblich beeinflusst hat. Es ist wichtig, dass nicht nur ein Bewusstsein für den Holocaust an sich, sondern auch für die daraus erwachsende Verantwortung vermittelt wird. Die Aufarbeitung des Holocausts ist ein bleibender Auftrag an den deutschen Staat.

Für das Verständnis der Diaspora, der jahrtausendealten Vorurteile gegenüber Juden und letztendlich auch des Holocausts ist auch ein Verständnis der jüdischen Religion bedeutend. Häufig verlassen Schüler die Schule mit Kenntnissen und Verständnis des Holocausts, ohne jedoch das Judentum verstanden zu haben. Auch das Judentum ist daher stärker im Unterricht zu thematisieren. Wir wünschen uns dabei explizit auch Kooperationen mit jüdischen Gemeinden und versprechen uns so auch einen verstärkten Austausch zwischen heutzutage in Deutschland lebenden Juden und Anders- bzw. Nichtgläubigen, auch in Form von Besuchen von Synagogen oder Dialogformaten mit Rabinern sowie anderen – explizit auch normalbürgerlichen Vertretern – der jüdischen Gemeinde. Der Austausch soll ebenfalls durch den Aufbau eines Deutsch-Israelischen
Jugend- und Bildungswerks gefördert werden. So kann Ressentiments vorgebeugt und ein durch den Bund geförderter Schüleraustausch zwischen deutschen und israelischen Schülern etabliert werden.

Lehrer und Erzieher sind für Antisemitismus zu sensibilisieren. In der Ausbildung der Lehrkräfte und durch verpflichtende Weiterbildungen soll auch der Umgang mit antisemitischen Vorfällen geprobt werden. Entsprechende Vorfälle an Schulen, aber auch an Universitäten oder in Unternehmen, sind durch Gespräche mit Schülern, Eltern und Lehrern und Betreuung der Opfer durch Pädagogen und ausgebildete Erzieher bspw. auch in Kooperation mit Jugendzentren aufzuarbeiten. Extremistische Einlassungen von Schülerinnen und Schülern dürfen nicht stehen gelassen werden, sondern sind vom Lehrpersonal in geeigneter Weise aufzuarbeiten. Hierbei muss der Schutz der Opfer an erster Stelle stehen. Bei antisemitischen Vorfällen vonseiten der Lehrkräfte oder Erzieher, müssen diese dauerhaft vom Lehrbetrieb entfernt bzw. entlassen werden.

Konsequenzen für die Politik

Die längst überfällige Einrichtung eines Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung begrüßen wir ausdrücklich. Allerdings sollte dieser direkt im Bundeskanzleramt und nicht im Innenministerium angesiedelt sein. Zudem fordern wir den Antisemitismus-Beauftragten auf, sich für Forschungsvorhaben zur Analyse der Motivation und Herkunft antisemitischer Täter und des organisierten Antisemitismus einzusetzen. Ebenso begrüßen wir, dass zahlreiche Bundesländer mittlerweile Antisemitismus-Beauftragte ernannt haben. Hierbei sollte es sich stets um bezahlte
Stellen und kein bloßes Ehrenamt handeln.

Die Bekämpfung antisemitischer Kriminalität muss forcierter angegangen werden. Besonders im Bereich digital begangener Delikte soll eine stärkere Konzentration bei Schwerpunktabteilungen der Polizei und Schwerpunktstaatsanwaltschaften erfolgen. Die für politische Kriminalität zuständigen Kommissariate und Dezernate von Polizei und Staatsanwaltschaft sollen antisemitische Straftaten soweit möglich gesondert bündeln.

Die Statistik Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) des Bundeskriminalamts (BKA) muss die unterschiedlichen Motivlagen antisemitischer Straftaten (völkisch-rassistisch, islamistisch, israelbezogen etc.) realitätsgerechter erfassen. Dafür müssen Polizeianwärter und -beamte in der Erkennung und im Umgang mit antisemitischen Straftaten besser geschult werden. Zudem muss die Erfassungsmethodik überarbeitet werden.

Antisemitische Bestrebungen sind verfassungsfeindlich. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz muss Antisemitismus verstärkt in den Blick nehmen. Neben der Vorsorge durch die Beobachtung antisemitischer Bestrebungen ist auch der konkrete Schutz jüdischer Einrichtungen auszubauen. Insbesondere  jüdische Religionsstätten müssen sichere Orte sein.

Die Einführung des bereits 2018 angekündigte Einrichtung des Meldesystems MIRA (Melde, Informations- und Recherchestelle gegen Antisemitismus) für antisemitische Vorfälle muss endlich erfolgen. Mithilfe eines solchen Meldesystems ließe sich herausfinden, wo in der Gesellschaft Antisemitismus vorkommt. Das Meldesystem soll über die Kriminalstatistik hinausgehen und auch antisemitische Übergriffe dokumentieren, die gar nicht erst zur Anzeige gebracht werden oder sich unterhalb der Strafbarkeitsschwelle abspielen. Die Unterscheidung der verschiedenen Ausprägungen antisemitischer Straftaten muss sich in dem Meldesystem widerspiegeln.

Allen Gruppierungen des organisierten Antisemitismus muss mit den Mitteln des Rechtsstaats begegnet werden. Dies gilt auch für die BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions [dt. „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“]), welche zum Boykott des Staates Israels aufruft. Der Staat darf die BDS-Bewegung weder direkt noch indirekt fördern. Folglich sind auch Vereinen, die der Bewegung nahestehen, keine Fördermittel und kein Zugang zu städtischen Räumlichkeiten zu gewähren. Dies gilt auch für die Ausschüttung staatlicher Kultursubventionen, wenn Veranstalter sich nicht eindeutig von Antisemitismus und der BDS-Bewegung distanzieren. Vorfälle wie
bei der Ruhrtriennale dürfen sich nicht mehr wiederholen.

Der Schutz vor Diskriminierung muss in Deutschland und der EU verbessert werden. Es kann nicht sein, dass Israelis aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden. Deshalb muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit untersagen. Zudem muss sich Deutschland für eine EU-Antidiskriminierungsrichtlinie einsetzen, die ebenfalls die Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit untersagt. Ziel muss es sein, zusammen mit der Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus unter Einbindung der Zivilgesellschaft möglichst zeitnah einen Vorschlag zu erarbeiten.

Extremismusprävention

Wir beobachten mit Bedauern die Anhäufung antisemitischer Vorfälle in Deutschland. Neben dem Antisemitismus völkisch-rassistischer Prägung nehmen auch die Ressentiments in der gesellschaftlichen Mitte zu. Dazu kommt, dass durch Zuwanderung von Menschen, die aufgrund der antiisraelischen Staatsräson ihrer Herkunftsländer antisemitische Einstellungen vertreten, die Verbreitung solchen Gedankenguts auch in Deutschland zunimmt. Es ist auch Aufgabe der Politik junge Menschen, die in Gefahr stehen in extremistische Milieus abzurutschen, besser in die Gesellschaft zu (re-)integrieren. Entsprechende Beratungsstellen, wie es sie schon in manchen Bundesländern gibt, sind in allen Bundesländern einzurichten und besser finanziell auszustatten. Lehrkräfte sind dafür zu sensibilisieren, entsprechende „At-Risk“ Jugendliche zu erkennen und
die genannten Beratungsstellen zu alarmieren.

Wir wollen Zusammenkünfte von Geflüchteten und Juden fördern, um Vorurteile abzubauen und Verständnis aufzubauen. Solche Treffen müssen fester Bestandteil von Integrationskursen werden. Zudem rufen wir Islamverbände und Moscheen dazu auf, viel stärker gegen Antisemitismus insbesondere bei Jugendlichen vorzugehen. Dazu wollen wir liberale Muslime und Islamverbände stärker unterstützen und mit ihnen in den Dialog treten. Fundamentalistischen Islamverbänden darf dagegen keine Mitwirkung in Gremien wie der Islamkonferenz eingeräumt werden. Theologische Fakultäten sind gehalten, nur mit Verbänden und Theologen zusammenzuarbeiten, welche die ausreichende Gewähr bieten, dass sie auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Dagegen sind wir der Überzeugung, dass Imame, die Judenhass predigen,
Moscheen, die das zulassen und Verbände, die das heimlich akzeptieren, hier weder willkommen noch geduldet sind. Erst recht darf es mit solchen Organisationen keine Zusammenarbeit geben. Bei Zugewanderten plädieren wir für eine Null-Toleranz-Grenze bei antisemitischen Straftaten und fordern die konsequente Anwendung des Aufenthaltsgesetzes, das vielfach eine Ausweisung ermöglicht. Antisemitische Straftaten sind ein Ausschlussgrund für die Einbürgerung.

Zudem brauchen wir einen einheitlichen Standard zum Schutz jüdischer Einrichtungen der von den Ländern in Form eines Gesamtkonzeptes geschaffen werden soll, das auf die jeweilige Situtation vor Ort angepasst werden kann sowie eine erhöhte Präsenz von Polizei- und Sicherheitskräften insbesondere an besonderen Feiertagen und anderen wichtigen Tagen.

Schließlich wollen wir § 46 Abs. 2 StGB dahingehend anpassen, dass antisemitische Beweggründe als Umstand der Strafzumessung explizit benannt werden.

Aufarbeitung von Antisemitismus an den Hochschulen

Antisemitismus hat in Deutschland eine lange Tradition. Forschungsprojekte, die sich mit Antisemitismus beschäftigen, sollen gefördert werden. So fordern wir eine neutrale wissenschaftliche Untersuchung zur Verbreitung und Erscheinungsformen von Antisemitismus in der Gesellschaft und verschiedenen gesellschaftlichen Teilsystemen. Auch soll die geschichtswissenschaftliche und politikwissenschaftliche sowie soziologische Forschung zu Antisemitismus, sowohl zu gegenwärtigen Formen als auch historischen Formen in Deutschland, weiter gewürdigt werden.

Besonderes Augenmerk gilt auch den Hochschulen. Antisemitische Vorurteile in studentischen Selbstverwaltungsgremien sind keine Seltenheit; sie äußern sich zuweilen in der offenen Unterstützung besonders israelbezogenen Antisemitismus. Hier appellieren wird nicht nur an die Courage engagierter Ehrenamtler in der Hochschulpolitik, sich solchen Bestrebungen entgegen zu stellen, sondern auch an Hochschulleitungen, bei Kompetenzüberschreitungen wegen antisemitischer Verhaltensweisen besonders strikt einzuschreiten. Hochschulen dürfen kein Rückzugsort für BDS sein. Auch indirekt soll BDS nicht über Raumbuchungen von studentischen
Gremien profitieren. Hier soll als letztes Mittel auch vom Hausrecht Gebrauch gemacht
werden.

Die Hochschulen sind allerdings nicht nur in der Pflicht, Antisemitismus in den verfassten Studierendenschaften und den Hochschulgruppen zu begegnen. Die Entrechtung jüdischer Professoren und Wissenschaftler unter der Herrschaft des Nationalsozialismus bedarf einer konsequenten Aufklärungsarbeit.

Antisemitismus in der Rechtsordnung beseitigen

Die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft hat auch in der deutschen Rechtsordnung bis heute Spuren hinterlassen. Nach der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts gilt es zu unterscheiden zwischen Vorschriften, die bloß im Nationalsozialismus erlassen wurden, und solchen, die in spezifischer Weise nationalsozialistisches Gedankengut transportieren. § 211 StGB ist bis heute Ausdruck der nationalsozialistischen Tätertypenlehre, die in biologistischem Wahn zwischen gesinnungsethisch aufgeladenen Begriffen des “Mörders” und des “Totschlägers” zu unterscheiden sucht. Dabei tragen besonders die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier sowie der niedrigen Beweggründe unverkennbar antisemitische Züge. Im Zuge einer überfälligen Reform der Tötungsdelikte sollte § 211 StGB grundlegend umgestaltet, von seinen nationalsozialistisch aufgeladenen Mordmerkmalen befreit und durch eine moderne Regelung ersetzt werden, die nicht auf Gesinnungsmerkmale-, sondern objektive qualifizierende  Kriterien aufbaut und die starre Einheitsstrafe durch einen abgestuften Strafrahmen ersetzt. Die Vermittlung des Einflusses antisemitischen Gedankenguts auf die deutsche Rechtsordnung sollte auch im Studium der Rechtswissenschaften angemessen Berücksichtigung finden. Insbesondere für die
Instrumentalisierung von Generalklauseln zu ideologischen Zwecken und die Mechanismen, mit denen die deutsche Justiz keineswegs passiv-neutral, sondern aktiv und teils in vorauseilendem Gehorsam nationalsozialistischen Wertungen Rechnung trug, ist zu sensibilisieren. Unerträglich ist das bleibende, staatlich sanktionierte Gedenken an nationalsozialistische Juristen. Gesetzessammlungen oder Kommentare, die nach Nationalsozialisten benannt sind, dürfen nicht mehr in den staatlichen Pflichtfachprüfungen als einzige Hilfsmittel zugelassen sein.

Internationale liberale Zusammenarbeit 

Wir wollen die Kooperationen mit der israelischen Zivilbevölkerung ausbauen und auch unser Interesse an der Demokratie Israels zum Ausdruck zu bringen. Deshalb streben wir an, dass innerhalb der ALDE-Partei ein enger Austausch von der FDP mit dem israelischen Pendant Yesh Atid vorangetrieben wird und wir als Junge Liberale eine Verbindung zu „Youth for Yesh Atid“ aufbauen. Die Kooperation kann sich in kulturellem und politischem Austausch, aber auch in gegenseitiger Wahlkampfunterstützung zeigen.

Doch auf kleiner Ebene kann Veränderung stattfinden. Wir forderrn die Kommunal- und Landespolitiker der FDP daher auf anzuregen, eine Städtepartnerschaft mit Städten in Israel einzugehen. Dies soll für eine breitere Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen und schafft ersten Kontakt zum weiteren Kulturaustausch. Auch die Zusammenarbeit mit Organisationen in Deutschland und Israel, soll verstärkt werden. In Israel wären das z.B. „Stand With Us“ und „The Israel Project“, in Deutschland u.a. die Deutsch-Israelische Gesellschaft und ELNET.

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