Junge Liberale kritisieren Beschluss der MPK zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie

Die Jungen Liberalen (JuLis), Jugendorganisation der Freien Demokraten (FDP), äußern sich kritisch zum gemeinsamen Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern. Sie weisen darauf hin, dass über bundesweite Maßnahmen nicht von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), sondern vom Parlament entschieden werden müsse.

Franziska Brandmann, Bundesvorsitzende der JuLis, erklärt: „Wir fordern die FDP dazu auf, weiter auf der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu bestehen und sich an das zu halten, was sie im Wahlkampf vertreten hat: Die Debatte über Freiheitseinschränkungen gehört nicht in die hinter verschlossenen Türen tagende Ministerpräsidentenkonferenz, sondern ins Parlament. Wir rufen die Fraktion der Freien Demokraten dazu auf, keinem neuen Infektionsschutzgesetz zuzustimmen, welches zeitlich unbegrenzte Freiheitseinschränkungen vorsieht. Auch Maßnahmen, die von der MPK als ‘Basisschutzmaßnahmen’ bezeichnet werden, müssen zeitlich begrenzt sein und in absehbarer Zeit wieder aufgehoben werden.

Das Infektionsschutzgesetz – und damit die rechtliche Grundlage der aktuellen Corona-Maßnahmen – läuft zum 20. März aus. Nach dem Vorstoß der FDP in der vergangenen Woche, für eine Verlängerung der aktuell bestehenden Maßnahmen über den 20. März hinaus nicht zur Verfügung zu stehen, haben der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten nun beraten, welche Corona-Maßnahmen wann und in welchem Rahmen gelockert werden sollen.

Wir begrüßen, dass es zu weitreichenden Lockerungen kommt – von der Aufhebung von Kontaktbeschränkungen bis zur Aufhebung der Schließung von Clubs. Gleichzeitig ist der Beschluss in vielerlei Hinsicht für uns sehr enttäuschend. In der Unterscheidung zwischen ‘tiefgreifenden Schutzmaßnahmen’ auf der einen und ‘niedrigschwelligen Basisschutzmaßnahmen’ auf der anderen Seite vermittelt der Beschluss den Eindruck, als seien bestimmte Maßnahmen nicht begründungspflichtig und könnten auf unbestimmte Zeit fortgeführt werden. Das ist falsch. Wir fordern die FDP dazu auf, weiter auf ein Ende aller Maßnahmen hinzuarbeiten und keinem neuen Gesetz zuzustimmen, das Freiheitseinschränkungen vorsieht, die nicht mit einem konkreten Enddatum versehen sind. Das gilt auch für sogenannte ‘niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen’.

Es ist egal, mit welchen PR-Bezeichnungen die Ministerpräsidenten bestimmte Maßnahmen taufen – jede einzelne Maßnahme muss begründet und verhältnismäßig sein. In Anbetracht der dominanten und deutlich milderen Variante Omikron, der ausbleibenden Überlastung unseres Gesundheitssystems und der für Jede und Jeden verfügbaren Impfung stehen die Ministerpräsidenten in der Pflicht, genau darstellen, welche konkreten Maßnahmen sie aufgrund welcher Daten für weiterhin verhältnismäßig erachten. Tatsächlich aber lässt der Beschluss uns in vielerlei Hinsicht im Unklaren. Formulierungen wie ‘Basisschutzmaßnahmen’, ‘flankierende Maßnahmen’ oder ‘in bestimmten Bereichen’ werden nicht weiter definiert und vermitteln so den Eindruck, dass hier eine Grundlage für die mittelfristige Beibehaltung von Maßnahmen geschaffen werden soll. Das kritisieren wir scharf.

Dass die Ministerpräsidenten nach zwei Jahren Pandemie ein ‘effizientes Monitoring der für die Krankheitslast maßgebenden Indikatoren’ und eine ‘systematische Datenerfassung’ in digitaler und guter Qualität von den Gesundheitsministern des Bundes und der Länder erbeten, verdeutlicht, dass führende Politikerinnen und Politiker in den vergangenen Jahren einer ihrer Kernaufgaben in dieser Pandemie nicht nachgekommen sind. Das darf nicht dazu führen, dass Maßnahmen im Zweifel weitergeführt werden, weil Unklarheit über die Lage besteht. Bürgerinnen und Bürger sollten nicht mit einer unverhältnismäßig langen Fortführung von Maßnahmen dafür herhalten, dass hier jahrelang die Einführung einer qualitativ hochwertigen und digitalen Datenerfassung versäumt wurde.

Der Beschluss der MPK führt viele Hilfsangebote, wie etwa das Kurzarbeitergeld, auf. In fast jedem Absatz folgt auf eine Problembeschreibung auch eine konkrete Unterstützungsmaßnahme. Nur der Absatz, der sich auf Kinder und Jugendliche in der Pandemie bezieht, endet allein mit der Betonung der Notwendigkeit ‘auch weiterhin sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern’. Wir stellen fest: Die phrasenhafte Ankündigung von nicht weiter definierten Anstrengungen reicht uns nicht aus. Kinder und Jugendliche sind in dieser Pandemie immer wieder zu kurz gekommen. Auch der aktuelle Beschluss sieht zwar keine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wohl aber in den Schulen vor. Kinder und Jugendliche stehen in der ersten Reihe derer, die massiv unter dieser Pandemie leiden – sie sollten auf keinen Fall die Letzten sein, die nun von der Lockerung von Maßnahmen profitieren.”