Gastbeitrag von Ria über die Sterbehilfe: “Über das Sterben sprechen”

Unsere Bundesvorsitzende Ria schrieb diesen Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“. Sie fordert eine gesetzliche Klarstellung der Sterbehilfe, die die Würde der Patienten in den Mittelpunkt stellt. Den Gastbeitrag findest Du hier online.

Gesundheitsminister Jens Spahn möchte schwerkranken Menschen den Zugang zu Medikamenten verweigern, mit denen sie ihr Leben selbstbestimmt beenden könnten. Es sei nicht staatliche Aufgabe, das Sterben zuzulassen. Doch das Gegenteil ist richtig: Der Staat darf sich nicht aufschwingen, zwischen dem Einzelnen und seiner Entscheidung zu stehen, dem eigenen Leben ein Ende zu bereiten.

In Würde altern wollen wir alle. Über Maßnahmen für einen Lebensabend ohne finanzielle Sorgen wird deswegen seit einigen Wochen intensiv gestritten. Ob Respekt-Rente, Basisrente oder Mütterrente – das Thema ist in aller Munde.

Doch über das, was danach kommt, sprechen wir kaum. Tod und Sterben gehören zum Leben dazu. Gerade in den letzten Stunden, Tagen oder Wochen muss die Würde des Menschen das höchste Gebot sein: Es braucht ein Recht darauf, in Würde zu sterben.

Es braucht ein Recht darauf, in Würde zu sterben.

Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht im März 2017 so gesehen und entschieden, dass der Staat in extremen Einzelfällen den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.

Doch Bundesgesundheitsminister Spahn hat die Anwendung dieser Entscheidung ausgesetzt und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, keine Medikamente zur Verfügung zu stellen. Er stellt sich zwischen den Wunsch des Sterbenden und sein Recht auf einen würdevollen Tod. Das ist entmündigend und respektlos gegenüber den Betroffenen.

Wer einen entsprechenden Antrag beim BfArM stellt, muss derzeit mit einer Ablehnung rechnen. Dann bleibt die Möglichkeit, sich gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen. Doch die Prozedur ist langwierig und anstrengend. Immer wieder sterben Betroffene, bevor eine Entscheidung getroffen wurde.

Wer meint, damit habe sich das Problem von allein gelöst, ist zynisch. Schwerkranke leiden oft unter unerträglichen Schmerzen. Das Urteil darüber, ob die Situation ein Weiterleben wert ist und der Eintritt des natürlichen Todes abgewartet wird, oder eben nicht, kann niemand anderes treffen als der Kranke selbst.

Schwerkranke leiden oft unter unerträglichen Schmerzen.

Wir brauchen daher eine gesetzliche Klarstellung zur Sterbehilfe, die die Würde des Patienten in den Mittelpunkt stellt.

In unseren Nachbarländern den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ist Sterbehilfe heute erlaubt. Ärzte müssen selbstverständlich strenge Vorgaben erfüllen. Entscheidend ist, dass der Patient aus eigenem Antrieb und nach reiflicher Überlegung zu dem Entschluss kommt, sterben zu wollen. Zudem muss feststehen, dass keine Aussicht auf Besserung des Zustands besteht und dass das Leiden kaum erträglich ist. Außerdem muss ein zweiter Arzt zustimmen. Solche Regeln wünsche ich mir auch für Deutschland. Sie ermöglichen ein würdevolles Sterben, und bieten den Patienten ausreichend Übereilungsschutz und Sicherheit.

In Deutschland wird die Debatte dagegen zu zaghaft geführt. Die Bundesärztekammer hat sich kürzlich erneut gegen die Sterbehilfe positioniert. Die Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass sie damit in die „staatliche Pflicht zur Assistenz beim Suizid“ genommen würden. Klar ist: Eine Pflicht zur Sterbehilfe durch die Mediziner darf nicht bestehen. Denn auch wenn der Schwerkranke seinen Todeswunsch klar äußert, so ist die Entscheidung dabei zu helfen eine Gewissensfrage.

Niemand wird Ärztin oder Arzt, um Menschen sterben zu lassen, sondern um sie zu heilen. Wenn keine Heilung möglich ist, geht es darum, Schmerzen und Leid zu lindern. Wer sich daher aus Respekt vor dem Wunsch des Patienten entscheidet, Sterbehilfe zu leisten, braucht klare Regeln. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht befürchten, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.

Oft wird auf Hospizarbeit oder Palliativmedizin verwiesen, um die Ablehnung der Sterbehilfe zu begründen. Sie ist unschätzbar wichtig für viele Menschen in den letzten Tagen und Wochen ihres Lebens. Aber die beste Palliativversorgung stößt an ihre Grenzen, wenn eine Krankheit die letzte verbliebene Lebensqualität eines Menschen ausgelöscht hat. Sterbehilfe und Hospizarbeit stehen nicht im Widerspruch oder gar Wettbewerb, sondern ergänzen sich. Sie sind damit für eine individuelle Versorgung der Patienten gleichermaßen wichtig.

Sterbehilfe und Hospizarbeit stehen nicht im Widerspruch oder gar Wettbewerb, sondern ergänzen sich.

Der Bundestag sollte endlich mit einem Sterbehilfegesetz für Klarheit sorgen. Im Gegensatz zu Jens Spahn würde das Parlament damit Respekt vor dem Wunsch nach selbstbestimmten Sterben todkranker Patienten und vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeigen.