Ombudsmann
Moritz Kracht
Was ist eigentlich ein Ombudsmann?
Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau ist sowohl „gute Seele“ als auch „wandelnde Beschlusskontrolle“ des Verbandes. Er wird vom Bundeskongress gewählt, nimmt an den (erweiterten) Bundesvorstandssitzungen ohne Stimmrecht teil und wacht darüber, dass der Bundesvorstand und der erweiterter Bundesvorstand die Beschlüsse der Bundeskongresse einhalten und umsetzen. Außerdem ist er für die Beschlusssammlung zuständig. Für die ausgleichenden und an der Beschlusslage orientierten Aufgaben ist es hilfreich, wenn der Ombudsmann sich im Verband auskennt und auf etwas Erfahrung zurückgreifen kann.





