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JuLis: „Vorratsdatenspeicherung muss in Brüssel auf den und dann vom Tisch!“
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Veröffentlicht am 02.03.2010 um 16:10 Uhr

Berlin. Anlässlich des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen (JuLis), Johannes VOGEL, heute:

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein entscheidendes Urteil für die Bürgerrechte gefällt. Der anlasslosen Speicherung und Nutzung von Kommunikationsdaten, unter dem Vorwand der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung, wurde eine klare Absage erteilt. Dafür haben die Jungen Liberalen gekämpft und ich stellvertretend auch geklagt.“


VOGEL weiter: „Die Richter haben deutlich gemacht, dass das Grundgesetz der EU-Richtlinie enge Grenzen setzt. Zwar hat die Pflicht zur Speicherung trotz des Urteils leider weiterhin Bestand, doch bei der Nutzung der Daten werden dem Gesetzgeber zukünftig enge Ketten angelegt. Diese müssen politisch so restriktiv wie möglich ausgelegt werden, einen Automatismus der Umsetzung darf es nicht geben. Hier ist die FDP in der Verantwortung! Darüber hinaus ist das Urteil aber auch ein Fingerzeig nach Brüssel, wo die Pflicht zur Datenspeicherung selbst schleunigst auf den und dann vom Tisch muss!“

Verantwortlich i.S.d.P.: Nils C. Droste, JuLi-Pressesprecher
Mobil: 0175 - 5273988
E-Mail: droste@julis.de
Mehr zu diesem und zu anderen Themen auch auf www.julis.de

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