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JuLis: „Vorratsdatenspeicherung muss in Brüssel auf den und dann vom Tisch!“
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Veröffentlicht am 03.03.2010 um 08:50 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Dies ist ein großer Sieg für die Bürgerrechte. Das Gesetz sah die Speicherung von Telefon,- Handy- und Internetdaten vor und ermöglichte die Erstellung komplexer Bewegungsprofile aller Nutzer. Die Jungen Liberalen haben sich von Beginn an gegen das Gesetz gestellt. Johannes hat zudem, stellvertretend für die JuLis, dagegen geklagt.

Aufgrund der EU-Richtlinie müssen die Daten jedoch weiterhin gespeichert werden. Lediglich deren Nutzung ist untersagt. Hier herrscht weiterer Handlungsbedarf.

Johannes dazu: „Darüber hinaus ist das Urteil aber auch ein Fingerzeig nach Brüssel, wo die Pflicht zur Datenspeicherung selbst schleunigst auf den und dann vom Tisch muss!“

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progressivliberal am Mittwoch - 03.03.2010 11:05:10 Uhr
Ich möchte auch euch Julis bitten sich dafür einzusetzen, dass mit der FDP kein neues Gesetz beschlossen wird dass eine grundsätzliche Speicherpflicht der Daten vorsieht. Das alte Gesetz formal korrekt umzusetzen wäre kein Fortschritt für die Bürgerrechte. Es wäre schön zu sehen wenn die CDU alleine mit der Forderung nach einer VDS dastünde.