Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Dies ist ein großer Sieg für die Bürgerrechte. Das Gesetz sah die Speicherung von Telefon,- Handy- und Internetdaten vor und ermöglichte die Erstellung komplexer Bewegungsprofile aller Nutzer. Die Jungen Liberalen haben sich von Beginn an gegen das Gesetz gestellt. Johannes hat zudem, stellvertretend für die JuLis, dagegen geklagt.
Aufgrund der EU-Richtlinie müssen die Daten jedoch weiterhin gespeichert werden. Lediglich deren Nutzung ist untersagt. Hier herrscht weiterer Handlungsbedarf.
Johannes dazu: „Darüber hinaus ist das Urteil aber auch ein Fingerzeig nach Brüssel, wo die Pflicht zur Datenspeicherung selbst schleunigst auf den und dann vom Tisch muss!“
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